Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14

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Jay93:
Vielen Dank für die Antworten! :)


--- Zitat von: Unknown am 07.02.2023 16:01 ---
--- Zitat von: Jay93 am 07.02.2023 10:52 ---- Seit 12.2021 habe ich einen Masterabschluss mit der Laufbahnbefähigung höherer Dienst

--- End quote ---
Du hast die Bildungsvoraussetzungen mit einen Masterabschluss und damit die Möglichkeit einen Dienstposten im hD zu bekleiden, jedoch hast du noch keine Laufbahnbefähigung, welche anrechenbar wäre. Das erfordert einen Vorbereitungsdienst oder gleichwertige berufliche Erfahrung die anrechenbar ist. Folglich musst du die Schleife über den Tarifbeschäftigten gehen.
Aus diesem Grund wirst du auch nicht gleich auf A13 verbeamtet werden können.

--- End quote ---

Genau. Laut Aussage des Ministeriums würde die Zeit seit meinem Masterabschluss angerechnet werden und ich könnte dann zum Juni 2024 in ein Beamtenverhältnis auf Probe in A13 wechseln.


--- Zitat ---Sollte die A13, als Eingangsamt, möglich sein, ist zu überlegen ob es nicht der lukrativere Weg ist.
Vermutlich führt dies zu einem deutlich höheren Nettogehalt und besseren Pension :-)

--- End quote ---

Wäre dann eine Einstufung direkt zu Beginn problematisch? Sprich: Wenn eine Einstufung in E14/2 bei einer Einstellung erfolgen würde, würde dann eine Verbeamtung in A13 im Juni 2024 nicht möglich sein?

Gruß.

Jay

Unknown:

--- Zitat von: Jay93 am 09.02.2023 11:21 ---Wäre dann eine Einstufung direkt zu Beginn problematisch? Sprich: Wenn eine Einstufung in E14/2 bei einer Einstellung erfolgen würde, würde dann eine Verbeamtung in A13 im Juni 2024 nicht möglich sein?

--- End quote ---
Doch natürlich ist eine Verbeamtung in A13 dann möglich. Wichtig ist nur, dass du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erlangst. Dazu ist regelmäßig eine Einstufung >E13 notwendig oder entsprechende Erfahrung ausserhalb des öffentlichen Dienst.

Jay93:
Vielen Dank für eure Antworten. Leider war es nicht erfolgreich, ich habe versucht in den Verhandlungen meine Standpunkt durchzubringen, bin aber nicht bis zum äußersten gegangen. Ich werde also das Angebot so annehmen.

Ich weiß, dass es nicht hier ins Forum passt, aber eventuell kann die Frage noch jemand beantworten, da ich unterschiedliche Infos gefunden habe.

Ich möchte zum 01.05. die neue Stelle antreten und bin seit ca. 3,5 Jahren im TVöD SuE unbefristet angestellt. Das bedeutet doch, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt und ich rein theoretisch erst Mitte März kündigen müsste, oder?
(Ich habe eine Tabelle gefunden in der von 6 Wochen bis zum Quartalsende die Rede ist, dann müsste ich rein theoretisch bis Freitag kündigen)

Liebe Grüße.

SVAbackagain:
Es gibt keinen TVÖD SuE. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungszeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren 6 Wochen zum Quartalsende, § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L/TVÖD.

Jay93:

--- Zitat von: SVAbackagain am 14.02.2023 15:07 ---Es gibt keinen TVÖD SuE. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungszeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren 6 Wochen zum Quartalsende, § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L.

--- End quote ---

Danke! Und müsste ich dann sechs wochen vor quartalsende (am Ende der Woche) kündigen, um Ende April auszuscheiden? Ja, oder?

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