Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kriterien der Eingruppierung
korokusa:
Guten Tag liebes Forum,
seit einem halben Jahr bin ich als Kunsthistorikerin mit Doktoratsstudium bei einer mittelgrossen Stadt angestellt. Ich konzipiere Ausstellungen, bin zum Teil auch im Archiv beschäftigt, schreibe in beiden Bereichen wissenschaftliche Beiträge, habe ein kleines Team aus Mitarbeiterinnen, Volontärinnen und Praktikantinnen um mich. Bezahlt werde ich in EG 10.
Mein Nachbar ist Personalverantwortlicher im Öff. Dienst. Wir sind ganz zufällig auf der Strasse auf das Thema gekommen. Er hat mich jetzt sehr verunsichert. Er meint, dass die EG nicht zu meiner Ausbildung passt und auch nicht dazu, was ich im Berufsalltag mache. Ich müsste ein Gehalt in mindestens 13 bekommen. Ich soll die Stellenbeschreibung einsehen, meinen Arbeitsvertrag ansehen oder die Aufgabenliste, die zu meiner Stelle gehört.
Im Vertrag steht nur, dass ich angestellt bin, mein Arbeitsumfang von 39,5 St./Wo. und in welchem Amt (Kultur und Freizeit) ich arbeite. Eine Stellenbeschreibung gibt es nicht, eine Aufgabenliste auch nicht. Als ich beim AG nachgefragt habe, war die Antwort, Kultur ist eine freiwillige Leistung der Stadt, der Bürgermeister findet Kultur nicht besonders wichtig, darum gibt es auch nicht mehr Geld für meine Stelle. Ist das so? Kann der Bürgermeister sagen, Kultur mag ich nicht, also bekommen die Mitarbeiter einfach weniger Geld?
Vielleicht ist das eine naive und dumme Frage, aber bitte seid nachsichtig, ich habe von Öff. Dienst (noch) keine Ahnung, bin ganz neu da als Quereinsteigerin, ich komme von der Hochschule.
Beste Grüsse
korokusa
SVAbackagain:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die dafür maßgeblichen Merkmale findest Du in der Entgeltordnung. Du hast nach dem NachwG Anspruch auf eine Beschreibung oder Charakterisierung Deiner Tätigkeit. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem auch mittels der Ausschreibung nachgekommen sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: korokusa am 07.02.2023 14:43 --- Als ich beim AG nachgefragt habe, war die Antwort, Kultur ist eine freiwillige Leistung der Stadt, der Bürgermeister findet Kultur nicht besonders wichtig, darum gibt es auch nicht mehr Geld für meine Stelle. Ist das so? Kann der Bürgermeister sagen, Kultur mag ich nicht, also bekommen die Mitarbeiter einfach weniger Geld?
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Nein das ist nicht so. Der Bürgermeister kann dir Tätigkeiten zuweisen, die zur EG10 führen, er kann dir aber nicht Tätigkeiten übertragen, die in EG13 eingruppiert sind und dann weniger zahlen.
Also der erste Schritt zu wissen, was eigentlich die auszuübenden Tätigkeiten sind.
korokusa:
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 14:48 ---Du hast nach dem NachwG Anspruch auf eine Beschreibung oder Charakterisierung Deiner Tätigkeit. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem auch mittels der Ausschreibung nachgekommen sein.
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Die Stelle war nicht öffentlich ausgeschrieben, ich habe sie über "Vitamin B" bekommen. Kann ich einfach so auf den AG zugehen und eine Beschreibung fordern?
--- Zitat von: WasDennNun am 07.02.2023 14:56 ---Nein das ist nicht so. Der Bürgermeister kann dir Tätigkeiten zuweisen, die zur EG10 führen, er kann dir aber nicht Tätigkeiten übertragen, die in EG13 eingruppiert sind und dann weniger zahlen. Also der erste Schritt zu wissen, was eigentlich die auszuübenden Tätigkeiten sind.
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Die Tätigkeiten, die ich mache, sind die, die ich machen soll. So haben sie mir das gesagt, als ich angefangen habe. Der Bürgermeister und die Amtsleitung.
SVAbackagain:
Ja.
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