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Kriterien der Eingruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: korokusa am 07.02.2023 15:01 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 14:48 ---Du hast nach dem NachwG Anspruch auf eine Beschreibung oder Charakterisierung Deiner Tätigkeit. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem auch mittels der Ausschreibung nachgekommen sein.

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Die Stelle war nicht öffentlich ausgeschrieben, ich habe sie über "Vitamin B" bekommen. Kann ich einfach so auf den AG zugehen und eine Beschreibung fordern?

--- Zitat von: WasDennNun am 07.02.2023 14:56 ---Nein das ist nicht so. Der Bürgermeister kann dir Tätigkeiten zuweisen, die zur EG10 führen, er kann dir aber nicht Tätigkeiten übertragen, die in EG13 eingruppiert sind und dann weniger zahlen. Also der erste Schritt zu wissen, was eigentlich die auszuübenden Tätigkeiten sind.
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Die Tätigkeiten, die ich mache, sind die, die ich machen soll. So haben sie mir das gesagt, als ich angefangen habe. Der Bürgermeister und die Amtsleitung.

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Du kannst es auch umgekehrt machen, bzw. abkürzen.
Einfach kurz zusammenschreiben, was du machst.
Und dir vom Bürgermeister oder Personalstelle bestätigen lassen,
dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Organisator:
Zustimmung zu meinen Vorpostern. Der Bürgermeister macht sich hier das Leben zu leicht. So Einstellen nach Kassenlage und Gutsherrenmanier ist nicht mehr.
Allerdings kann passieren, dass du - solange das Kündigungsschutzgesetz nicht greift (ugs. "Probezeit"), du deinen Job schnell wieder los bist.

Zeussowitz:
Was ja gut ist, wenn man bei Betrügern arbeitet.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: korokusa am 07.02.2023 14:43 ---
Mein Nachbar ist Personalverantwortlicher im Öff. Dienst. Wir sind ganz zufällig auf der Strasse auf das Thema gekommen. Er hat mich jetzt sehr verunsichert. Er meint, dass die EG nicht zu meiner Ausbildung passt und auch nicht dazu, was ich im Berufsalltag mache.


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Das ist leider auch wieder bezeichnend...

brian:

--- Zitat von: korokusa am 07.02.2023 15:01 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 14:48 ---Du hast nach dem NachwG Anspruch auf eine Beschreibung oder Charakterisierung Deiner Tätigkeit. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem auch mittels der Ausschreibung nachgekommen sein.

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Die Stelle war nicht öffentlich ausgeschrieben, ich habe sie über "Vitamin B" bekommen. Kann ich einfach so auf den AG zugehen und eine Beschreibung fordern?


--- End quote ---

Wenn du keine Beschreibung hast, was machst Du denn dann den ganzen Tag? Du weißt doch dann gar ncht, was Du machen sollst.

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