Hallo Community,
gem. 34 ABS. 2 BLV kann ja eine frühere gleichwertige Tätigkeit auf die Erprobungszeit angerechnet werden. Ich war bisher im Landesdienst tätig und als A10er auf einer A11er Stelle. Nun bin ich zum Bund gewechselt auf eine A11er Stelle und soll eine sechsmonatige Erprobungszeit ableisten, bevor ich befördert werden könnte. Wie ist das übliche Prozedere, wenn man frühere Tätigkeiten anrechnen lassen möchte? Welche Nachweise benötigt man? Die Verwaltungsvorschriften zu 34 BLV beschränken sich auf einen kurzen (hier irrelevanten) Satz.
Vielen Dank im Voraus!