Autor Thema: Anspruch Arbeitszeugnis?  (Read 1756 times)

Storm85

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Anspruch Arbeitszeugnis?
« am: 07.02.2023 17:25 »
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich Ausstellung eines Arbeitszeugnisses:
Ich bin zum 31.12.2021 aus dem Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber nach TV-L ausgeschieden. Im Juli 2022 habe ich bei der Dienststelle selbst schriftlich um Ausstellung eines Arbeitszeugnis gebeten, leider ohne eine Antwort in irgendeiner Form. Anfang Januar 2023 habe ich um erneute Ausstellung gebeten, diesmal über die zuständige Personalabteilung. Auch hier warte ich auf eine Antwort.
Habe ich noch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Vorab vielen Dank   :)

SVAbackagain

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: 07.02.2023 17:32 »
Zwischen der Entstehung des Anspruchs und der Geltendmachung sind mehr als 6 Monate vergangen. Der Anspruch ist verfallen.

WasDennNun

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #2 am: 07.02.2023 17:51 »
Gibt es außerhalb der tariflichen Regelung nicht auch noch einen gesetzlichen Anspruch?
Und ist der nicht erst nach 3 Jahren verwirkt?

SVAbackagain

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #3 am: 07.02.2023 18:05 »
Nach BAG-Rechtsprechung wirkt die tarifliche Ausschlußfrist auch auf die Geltendmachung des gesetzlichen Zeugnisanspruchs aus § 109 GewO, die obergerichtliche Rechtsprechung sieht das sogar bei einzelvertraglichen Ausschlußfristen. Das ist auch nur folgerichtig, denn die Ausschlußfristen dingen nicht den gesetzlichen Anspruch ab, sondern beschränken zulässig dessen Geltendmachung.

Storm85

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #4 am: 07.02.2023 18:22 »
Danke für die Antworten.

Ziemlich ärgerlich das Ganze und auch irgendwie undurchsichtig.

SVAbackagain

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #5 am: 07.02.2023 18:29 »
Was soll an der Regelung des § 37 TV-L undurchsichtig sein? Es handelt sich um eine der eindeutigsten und einfachsten Normen des TV-L.

Storm85

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #6 am: 07.02.2023 18:46 »
Was soll an der Regelung des § 37 TV-L undurchsichtig sein? Es handelt sich um eine der eindeutigsten und einfachsten Normen des TV-L.

Das mag ja so sein, wenn man sich mit rechtlichen Dingen des Tarifvertrags befasst hat (zumal mir auch schon andere Fristen zugetragen wurden). Für mich aber als Ottonormal Angestellter, der nach Jahren aus dem Dienst ausgeschieden ist und nicht weniger verlangt als einen Nachweis seiner Tätigkeit, ein Schlag und ziemlich respektlos.

SVAbackagain

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #7 am: 07.02.2023 19:01 »
Wie hattest Du die Norm denn interpretiert?

SinnedYam

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #8 am: 08.02.2023 07:43 »
Auf der einen Seite kann ich Storm85 verstehen. Da man als Ottonormal Angestellter nicht immer alle Paragraphen parat hat und evtl. etwas zielgerichteter nach Arbeitszeugnis sucht und dadurch nicht auf § 37 TV-L stößt.

Aber, dass man gemeinhin das Anrecht auf ein Zeugnis hat, sollte eigentlich jedem Ottonormal Angestellten klar sein und dann frage ich nicht erst über 6 Monate nach Ausscheiden nach einem, sondern möchte idealerweise in unmittelbarer zeitlicher Abfolge nach dem Ausscheiden alle Papiere in der Hand haben. Ich würde sogar sagen meistens vor dem Ausscheiden, da man das Zeugnis für gemeinhin als Bewerbungsinhalt benötigt.
Erst im Juli nachzufragen und dann wieder ein halbes Jahr vergehen zu lassen ist für mich dann nicht nachvollziehbar.

SVAbackagain

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #9 am: 08.02.2023 07:52 »
Insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind ja wegen zahlreicher möglicher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen, die ja beileibe keine TV-L-Spezialität sind, sondern sich in den allermeisten Tarifverträgen und auch in fest jedem Arbeitsvertrag, der ohne tariflichen Bezug geschlossen wird, finden, enorm wichtig, weshalb auch der so überschriebene Paragraf zwingend in engem zeitlichen Zusammenhang zur Beendigung zu konsultieren wäre, wenn man kein AGB-Wegklicker ist.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #10 am: 09.02.2023 10:28 »
Warum fragt man erst nach 7 Monaten die Ausstellung eines Arbeitszeugnis an? Ich gehe erst mal davon aus, dass sich vor Beendigung des Vertragsverhältnis beim alten Arbeitgeber bei einem Neuen beworben wurde.

FearOfTheDuck

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Antw:Anspruch Arbeitszeugnis?
« Antwort #11 am: 09.02.2023 13:58 »
Dies wird das Geheimnis des Storm85 bleiben, der wie ein laues Lüftchen verweht ist. ;)