Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch Arbeitszeugnis?
Storm85:
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich Ausstellung eines Arbeitszeugnisses:
Ich bin zum 31.12.2021 aus dem Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber nach TV-L ausgeschieden. Im Juli 2022 habe ich bei der Dienststelle selbst schriftlich um Ausstellung eines Arbeitszeugnis gebeten, leider ohne eine Antwort in irgendeiner Form. Anfang Januar 2023 habe ich um erneute Ausstellung gebeten, diesmal über die zuständige Personalabteilung. Auch hier warte ich auf eine Antwort.
Habe ich noch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Vorab vielen Dank :)
SVAbackagain:
Zwischen der Entstehung des Anspruchs und der Geltendmachung sind mehr als 6 Monate vergangen. Der Anspruch ist verfallen.
WasDennNun:
Gibt es außerhalb der tariflichen Regelung nicht auch noch einen gesetzlichen Anspruch?
Und ist der nicht erst nach 3 Jahren verwirkt?
SVAbackagain:
Nach BAG-Rechtsprechung wirkt die tarifliche Ausschlußfrist auch auf die Geltendmachung des gesetzlichen Zeugnisanspruchs aus § 109 GewO, die obergerichtliche Rechtsprechung sieht das sogar bei einzelvertraglichen Ausschlußfristen. Das ist auch nur folgerichtig, denn die Ausschlußfristen dingen nicht den gesetzlichen Anspruch ab, sondern beschränken zulässig dessen Geltendmachung.
Storm85:
Danke für die Antworten.
Ziemlich ärgerlich das Ganze und auch irgendwie undurchsichtig.
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