Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorstellungsgespräch - Verhandlung bei der Stufenzuordnung
E15TVL:
Du hast von unterschiedlichen Arbeitgebern gesprochen, also keine Höhergruppierung (sondern Neueinstellung mit Anspruch auf Stufe 1). Wenn es - entgegen deiner ursprünglichen Aussage - doch derselbe Arbeitgeber ist (und nur eine andere Behörde), dann wäre es eine Höhergruppierung, die von E11/3 in E12/3 führt.
Andre4s:
Es ist tatsächlich der gleiche Arbeitgeber. Dann hatte ich mich falsch ausgedrückt.
Es ist eine andere Landesbehörde im selben Bundesland.
E15TVL:
--- Zitat von: E15TVL am 07.02.2023 23:14 ---dann wäre es eine Höhergruppierung, die von E11/3 in E12/3 führt.
--- End quote ---
Andre4s:
Kann ich denn Stufe 4 verhandeln, oder wäre die Wahrscheinlichkeit eher gering, sie zu bekommen ?
SVAbackagain:
Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung abschließend geregelt. Das ginge nur übertariflich.
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