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Vorstellungsgespräch - Verhandlung bei der Stufenzuordnung

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E15TVL:
Du hast von unterschiedlichen Arbeitgebern gesprochen, also keine Höhergruppierung (sondern Neueinstellung mit Anspruch auf Stufe 1). Wenn es - entgegen deiner ursprünglichen Aussage - doch derselbe Arbeitgeber ist (und nur eine andere Behörde), dann wäre es eine Höhergruppierung, die von E11/3 in E12/3 führt.

Andre4s:
Es ist tatsächlich der gleiche Arbeitgeber. Dann hatte ich mich falsch ausgedrückt.

Es ist eine andere Landesbehörde im selben Bundesland.

E15TVL:

--- Zitat von: E15TVL am 07.02.2023 23:14 ---dann wäre es eine Höhergruppierung, die von E11/3 in E12/3 führt.

--- End quote ---

Andre4s:
Kann ich denn Stufe 4 verhandeln, oder wäre die Wahrscheinlichkeit eher gering, sie zu bekommen ?

SVAbackagain:
Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung abschließend geregelt. Das ginge nur übertariflich.

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