Autor Thema: Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate  (Read 1527 times)

KoKo

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Hallo zusammen,

ich komme eigentlich aus der freien Wirtschaft und habe nicht so viel Erfahrung und Wissen in diesem Bereich. Unsere Personalabteilung und auch der Personalrat sind auch keine Hilfe, weil die Meinungen unterschiedlich sind, bzw. innerhalb der Abteilung von Person zu Person abweichen. Ich arbeite für eine Großstadt als Sachgebietsleiter einer Abteilung. Ein anderer Sachgebietsleiter wurde entlassen und ich habe die andere Stelle über 12 Monate vertreten. In der Zeit wurde immer wieder versprochen dass was passiert und eine Lösung kommt, bzw. das wir aus den zwei Sachgebieten eins machen und noch eine andere Stelle schaffen dir mir zuarbeitet und ich dann höher eingestuft werde, aber das war nicht so. Dadurch dass ich die doppelte Personalverantwortung hatte, doppelte Dienstpläne erstellen musste etc... sind durch die Mehrarbeit während der Vertretung natürlich Übersunden entstanden. Die Überstunden werden wegen Budgetgründen nicht ausbezahlt, also musste ich diese teils abbauen und teils verfallen lassen und jetzt kommt man mir mit dem Vorschlag, dass ich doch Überstunden auszahlen lassen soll. Langsam komme ich mir vor wie auf einem Bazar, daher die Frage: dadurch dass es offiziell keine Übertragung der Tätigkeit gab, da dies immer verschoben wurde und ich eigentlich zwei Sachgebiete geleitet habe für diese Zeit, also über 12 Monate, aber diese Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Vergütungsgruppe nicht entspricht, weiß ich auch nicht weiter. Hatte jemand schon Erfahrung mit ähnlichen Situationen, wenn ja dann wäre ich sehr Dankbar für eine konstruktive Antwort, bevor ich jetzt dass ganz zur Prüfung an einen Anwalt für Arbeitsrecht gebe, weil über 12 Monate für Lau zwei Sachgebiete leiten ist nicht ohne.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
VG

SVAbackagain

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Antw:Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate
« Antwort #1 am: 08.02.2023 16:47 »
Mehrarbeit kann nur bei Teilzeitbeschäftigten anfallen, Überstunden können nicht verfallen. Wie mit diesen zu verfahren ist, ist in § 43 BT-V, dessen Anwendung auf das Arbeitsverhältnis ich aufgrund der Sachverhaltsschilderung unterstelle, abschließend geregelt.

Soweit zur Klarstellung. Was ist Deine Frage/Dein Problem?

FearOfTheDuck

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Antw:Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate
« Antwort #2 am: 08.02.2023 17:37 »
Was hindert dich, bzw. was hinderte dich bisher, nach der vereinbarten Anzahl an Wochenstunden den Stift fallen zu lassen und nach Hause zu gehen? Oder was steht bei tatsächlich entstandenen Überstunden deinem Recht nach genannter Norm entgegen?

Wenn dir zusätzliche Aufgaben nicht wirksam übertragen wurden, wieso verrichtest du sie dann?

KoKo

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Antw:Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate
« Antwort #3 am: 09.02.2023 12:20 »
Entschuldigung, ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Das ist nicht so einfach den Stift fallen zu lassen, die zwei Sachgebiete überschneiden sich teilweise, daher hätte das nicht viel gebracht außer mehr Probleme und noch mehr Arbeit. Andererseits geht es um die Verantwortung die beide Stellen mit sich bringen, das heißt es geht um die Sicherheit nicht nur meiner Mitarbeiter (ca. 40 MA aus meinem Sachgebiet und 60 MA aus dem anderen), sondern auch der Bürger.

Mir geht es darum eine Anerkennung der Arbeit zu erfahren, nicht nur mit Worten, sondern auch auf meinem Konto.
Der Kollege der entlassen worden ist war zuerst krank, dann im Urlaub über diese Vertretungszeit rede ich nicht, da dies auch in meiner Stellenbeschreibung enthalten ist. Mir geht es um die Monate danach in welchen ich einfach zwei Sachgebiete geführt habe, mit der doppelten Verantwortung.

SVAbackagain

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Antw:Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate
« Antwort #4 am: 09.02.2023 13:09 »
Wäre Verantwortung als Tätigkeitsmerkmal überhaupt zu prüfen?

FearOfTheDuck

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Antw:Vertretung gleichwertiger Tätigkeit über Monate
« Antwort #5 am: 09.02.2023 13:37 »
Ich frage dich andersherum: Was sollte deinen Arbeitgeber dazu bewegen, dass er dir mehr bezahlt? Oder wieso sollte er sich dazu bewegen, die Situation zu ändern? Du machst doch ganz prima sein Organisationsversagen zu deinem Problem.
Wenn du für deine Arbeit mehr Kohle willst, verhandele mit dem AG, vielleicht kann er dir entsprechende Tätigkeiten übertragen, die zu einer höheren EG führen oder dich ggf. außertariflich bezahlen. Ansonsten halte dich an die Aufgaben, die dir übertragen wurden und mach dem AG klar, dass du die anderen Aufgaben nicht mehr ausführst.

Kannst du erläutern, inwieweit du für die Sicherheit der Mitarbeiter und auch der Bürger verantwortlich bist? Und diese Verantwortung willst du inoffiziell auch im anderen Sachgebiet tragen?