Liebe Community,
angenommen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (geht konkret ums Land Berlin) benötigen zur Erledigung ihrer Dienstgeschäfte Mobiltelefone, da sie häufig außerhalb des eigenen Büros im Einsatz sind und trotzdem erreichbar sein müssen. Dienstherr wäre auch bereit, Geräte anzuschaffen. Die Mitarbeiter wollen aber eigentlich kein zweites Gerät mit sich herumtragen, da eh jeder bereits ein privates Mobiltelefon hat und dieses bisher freiwillig auch nutzt, um dienstlich erreichbar zu sein. Nun kam der Vorschlag der Mitarbeiter, ob sich der Arbeitgeber nicht durch eine monatliche Zuzahlung einer Pauschale von z.B. 15 Euro zum Gehalt an den Kosten für Telefon und Vertrag beteiligen kann. Alternativ würde man den Mitarbeitern, die das wollen, ein Dienstgerät (ein Standardmodell für alle) zur Verfügung stellen, wenn die Nutzung des privaten Geräts nicht gewünscht wird.
Ist eine solche Lösung rechtlich möglich und wenn ja, was sind die passenden Schlagwörter dazu? Mir wurde zugetragen, dass es in einer Berufsgruppe genau so umgesetzt wird, aber ich finde keine Belege dazu. Kann jemand helfen? Vielen Dank!