Guten Tag Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unbefristete Beschäftigung seit 2017
ab 01.08.23: Sonderurlaub ohne Bezüge
Besteht dieses Jahr trotzdem Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 7/12? Über eine kurze Begründung würde ich mich freuen.
Herzlichen Dank