Autor Thema: Anspruch auf Besitzstandswahrung o.ä.?  (Read 1202 times)

Mafungu

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Anspruch auf Besitzstandswahrung o.ä.?
« am: 09.02.2023 10:56 »
Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich habe seit dem 01.09.2016 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (TV-L S15). Vom 15.04.2021 - 30.06.2022 war ich befristet (Elternzeitvertretung) in einer höherwertigen Tätigkeit (TV-L S18). Seit dem 01.07.2022 bin ich per Umsetzungsverfügung weiterhin auf einer TV-L S18 Stelle und bekomme entsprechend eine Ausgleichszahlung für die höherwertige Tätigkeit. Diese neue Umsatzverfügung enthält kein Datum, bis wann ich umgesetzt bin. Es steht nur der Passus "bis zur Stabilisierung des Dienstbetriebs" drin.

Mir stellt sich daraus nun die Frage, ob und ab wann ich im Tarifrecht dahingehend abgesichert bin, dass ich nicht mehr einfach zurück auf eine TV-L S15 Stelle zurückgesetzt werde. Und wenn ich doch zurückgesetzt werden kann: muss sich der Arbeitgeber an eine Frist halten?

 Ich hoffe ich konnte den Sachstand einigermaßen nachvollziehbar beschreiben.

SVAbackagain

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Antw:Anspruch auf Besitzstandswahrung o.ä.?
« Antwort #1 am: 09.02.2023 11:53 »
Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit führt zu keinem neuen Eingruppierungsvorgang. Eine nur vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit kann auch jahrzehntelang erfolgen.

Mafungu

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Antw:Anspruch auf Besitzstandswahrung o.ä.?
« Antwort #2 am: 09.02.2023 13:22 »
Den Passus habe ich auch schon gefunden. Er könnte meiner Ansicht nach aber damit korrelieren, dass man nur zwei Jahre befristet eine bestimmte Tätigkeit ausüben soll. Im dritten Jahr gäbe es ein Anrecht auf Entfristung. Dazu habe ich bisher aber nichts gefunden - was nichts heißen muss.

SVAbackagain

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Antw:Anspruch auf Besitzstandswahrung o.ä.?
« Antwort #3 am: 09.02.2023 13:25 »
Dazu hast Du nichts gefunden, weil es Unfug ist. Es ist vielmehr so, wie ich ausgeführt habe.