Hallo liebe Forum Mitglieder,
Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich habe seit dem 01.09.2016 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (TV-L S15). Vom 15.04.2021 - 30.06.2022 war ich befristet (Elternzeitvertretung) in einer höherwertigen Tätigkeit (TV-L S18). Seit dem 01.07.2022 bin ich per Umsetzungsverfügung weiterhin auf einer TV-L S18 Stelle und bekomme entsprechend eine Ausgleichszahlung für die höherwertige Tätigkeit. Diese neue Umsatzverfügung enthält kein Datum, bis wann ich umgesetzt bin. Es steht nur der Passus "bis zur Stabilisierung des Dienstbetriebs" drin.
Mir stellt sich daraus nun die Frage, ob und ab wann ich im Tarifrecht dahingehend abgesichert bin, dass ich nicht mehr einfach zurück auf eine TV-L S15 Stelle zurückgesetzt werde. Und wenn ich doch zurückgesetzt werden kann: muss sich der Arbeitgeber an eine Frist halten?
Ich hoffe ich konnte den Sachstand einigermaßen nachvollziehbar beschreiben.