Autor Thema: Eingruppierung nach Entgeltordnung  (Read 3053 times)

Mimi89

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Eingruppierung nach Entgeltordnung
« am: 09.02.2023 10:57 »
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen,  da ich noch ganz am Anfang stehe. Ich soll künftig zur Personalsachbearbeiterin bzw Personalchefin eingearbeitet werden. Nun meinte die jetzige Personalchefin gestern zu mir, dass ich dann mit der EG 9a rechnen kann. Wenn ich über die 9a hinaus bezahlt werden möchte, dann muss ich einen Verwaltungsfachwirt machen. Das gibt die neue Entgeltordnung so her (angeblich neu, aber gibt es die nicht schon seit 2017?) Sie bekommt momentan die EG 10 und hat tatsächlich auch kein Fachwirt oder ein Studium. Ich hätte dann auch Personalverantwortung, also eine Abteilung unter mir.
Sind Ihre Aussagen so richtig? Bei uns bearbeitet nur eine Personen die Personalangelegenheiten.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich hatte nämlich eigentlich nicht vor, noch ein Studium zu machen. Ich habe 2 kleine Kinder und das Studium soll ich dann auch noch am Wochenende machen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #1 am: 09.02.2023 11:45 »
Mein dringer Tipp an dich: Befasse dich mit dem Tarifvertrag und der Entgeltordnung! Das sind nicht nur wesentliche Grundlagen für deine künftige Arbeit, es hilft dir auch gewissen irrgläubigen Aussagen entgegenzutreten.

Nach welcher EG will man dich denn bezahlen und worauf bezieht sich die Personalchefin denn dabei?


 

Mimi89

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #2 am: 09.02.2023 12:01 »
Ja, ich werde mich natürlich mit diesen Themen auseinandersetzen, aber  momentan geht es tatsächlich noch darum, ob ich es dann überhaupt machen soll. Ich soll die die EG 9a eingruppiert werden mit der Begründung, dass ich keinen Verwaltungsfachwirt habe. Um über die 9a hinaus bezahlt zu werden, benötige ich den Fachwirt wurde mir erklärt. Auch wenn ich Tätigkeiten übernehme, die einer EG 10 entsprechen.

Schmitti

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #3 am: 09.02.2023 12:56 »
Ich soll künftig zur Personalsachbearbeiterin bzw Personalchefin eingearbeitet werden.
...
Ich hätte dann auch Personalverantwortung, also eine Abteilung unter mir.
...
Bei uns bearbeitet nur eine Personen die Personalangelegenheiten.
Wo kann man sich denn für die Abteilung unter dir bewerben?   ;D

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #4 am: 09.02.2023 13:49 »
Du müsstest in Erfahrung bringen, zu welcher EG die dir zu übertragenden Aufgaben in Summe führen und ob in deinem Fall die Ausbildungs- und Prüfungspflicht eine Rolle spielen könnte. 

Mimi89

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #5 am: 09.02.2023 15:30 »
An Schmitti: Habe mich etwas schlecht ausgedrückt. Wir haben Mischabteilungen. Das heißt zu meiner Abteilung würden dann auch noch Aufgaben, wie z.B. der Sitzungsdienst gehören. Dadurch wären mir dann Mitarbeiter unterstellt, die keine Personalsachbearbeiter sind.

Ich arbeite im Land Brandenburg. Die Kollegin, die ich ablösen soll, hat eine EG 10. Ihre Aufgaben soll ich genau übernehmen. Einen Verwaltungsfachwirt hat sie auch nicht, nur einen Angestelltenlehrgang. Ich bin ausgebildete Verwaltungsfachangestellte seit 2011. Personal ist für mich komplett neu. Deshalb entschuldigt bitte diese Fragen. Eine Einarbeitung hat noch nicht begonnen. Aber die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht trifft für mich nicht zu. Gilt in Brandenburg auch gar nicht, meine ich.

Mimi89

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #6 am: 09.02.2023 15:32 »

Die jetzige Personalchefin meinte auch, dass ich keinen Verwaltungsfachwirt benötige, dann aber halt nur in die EG 9a eingruppiert werden kann, da alles über 9a nur mit Studium zu erhalten ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #7 am: 09.02.2023 17:01 »

da alles über 9a nur mit Studium zu erhalten ist.

Da könntest du sie mal fragen, wo das tariflich geregelt ist. Denn diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn.

Grundsätzlich sind Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Also kommt es darauf an, ob dir tatsächlich dauerhaft Aufgaben übertragen werden sollen, die in Summe in die EG10 eingruppieren. Wenn die Prüfungspflicht bei dir keine Rolle spielt, dann ist es für dich die EG10.

Börnie

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Antw:Eingruppierung nach Entgeltordnung
« Antwort #8 am: 12.02.2023 10:43 »
In Brandenburg gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht.
Somit muss ggfls. nur Vorbemerkung Nr. 2 zur Anwendung kommen.