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Eingruppierung nach Entgeltordnung

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Mimi89:
An Schmitti: Habe mich etwas schlecht ausgedrückt. Wir haben Mischabteilungen. Das heißt zu meiner Abteilung würden dann auch noch Aufgaben, wie z.B. der Sitzungsdienst gehören. Dadurch wären mir dann Mitarbeiter unterstellt, die keine Personalsachbearbeiter sind.

Ich arbeite im Land Brandenburg. Die Kollegin, die ich ablösen soll, hat eine EG 10. Ihre Aufgaben soll ich genau übernehmen. Einen Verwaltungsfachwirt hat sie auch nicht, nur einen Angestelltenlehrgang. Ich bin ausgebildete Verwaltungsfachangestellte seit 2011. Personal ist für mich komplett neu. Deshalb entschuldigt bitte diese Fragen. Eine Einarbeitung hat noch nicht begonnen. Aber die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht trifft für mich nicht zu. Gilt in Brandenburg auch gar nicht, meine ich.

Mimi89:

Die jetzige Personalchefin meinte auch, dass ich keinen Verwaltungsfachwirt benötige, dann aber halt nur in die EG 9a eingruppiert werden kann, da alles über 9a nur mit Studium zu erhalten ist.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Mimi89 am 09.02.2023 15:32 ---
da alles über 9a nur mit Studium zu erhalten ist.

--- End quote ---

Da könntest du sie mal fragen, wo das tariflich geregelt ist. Denn diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn.

Grundsätzlich sind Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Also kommt es darauf an, ob dir tatsächlich dauerhaft Aufgaben übertragen werden sollen, die in Summe in die EG10 eingruppieren. Wenn die Prüfungspflicht bei dir keine Rolle spielt, dann ist es für dich die EG10.

Börnie:
In Brandenburg gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht.
Somit muss ggfls. nur Vorbemerkung Nr. 2 zur Anwendung kommen.

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