Hallo zusammen,
mein Vater ist im öffentlichen Dienst (TV-V) beschäftigt und spielt mit dem Gedanken in Rente zu gehen.
Da er schwerbehindert ist, kann er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Dies wäre seit dem 01.01.2023 möglich. Seine Regelaltersrente würde er erst 2028 erreichen.
Muss er dafür Kündigungsfristen einhalten oder würde das Arbeitsverhältnis mit einem Rentenbescheid für Altersrente für schwerbehinderte Menschen beendet werden?
Im Tarifvertrag habe ich nur dazu gefunden, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Alters für die Regelaltersrente beendet wird bzw. wenn eine Erwerbsminderungsrente vorliegt.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Jonas