Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern nur die betragsmäßige. Diese führt von E6/6 nach E8/4. Dabei wird geschaut, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt rausspringt. Ist der Gehaltszuwachs kleiner als 100 EUR, gibt es diese 100 EUR an Stelle des Höhergruppierungsgewinns als Garantiebetrag.
In deinem Fall also 3362,77 EUR (E6/6) + 100 EUR = 3462,77 EUR. Die E8/4 hätte sonst eigentlich 3419,58 EUR.