Autor Thema: Garantiebetrag  (Read 1514 times)

Scanner

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Garantiebetrag
« am: 09.02.2023 14:10 »
Hallo!

Kann mir bitte jemand eine Frage zum Garantiebetrag beantworten.
Auf der Seite des TVL steht nur in welche Stufe man zurückfällt, wenn man in die nächst höhere Gruppe eingruppiert wird. Bei mir ist es aber so, dass ich (rückwirkend) um 2 Gruppen höhergestuft werde. Ich befinde mich in E6/Stufe 6 und komme in E8. Die Tabelle des TVL zeigt aber nur an in welche Stufe ich bei E7 kommen würde.

Kann jemand helfen?

Albeles

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #1 am: 09.02.2023 14:13 »
Du kommst in die E8/4 mit einem Garantiebetrag von 100€

Von der E6/6 geht es in die E7/5 und von da in die E8/4

Siehe: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

oder einfacher:

http://hg-tvl.bplaced.net/

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #2 am: 09.02.2023 14:14 »
Danke für die schnelle Antwort.
Heißt das 100€ Brutto mehr für jeden Monat rückwirkend? (Das sind bei mir 12 Monate)

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #3 am: 09.02.2023 14:18 »
Ach so, meine Stelle ist übrigens nur 50%,
Ich habe noch eine andere Stelle (E5) und werde voraussichtlich in E6 gruppiert (ebenfalls rückwirkend)

Albeles

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #4 am: 09.02.2023 14:19 »
Ob dem wirklich so ist, muss jemand Anderes abschließend beantworten. Es gibt ja noch §37 TV-L in dem eine Ausschlussfrist von 6 Monaten gilt. Sicherlich kommt nach einer Zeit hier noch die abschließende Antwort

LG Albeles

E15TVL

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #5 am: 09.02.2023 14:19 »
Wenn du deine Ansprüche nicht nach § 37 geltend gemacht hast, dann nur für die letzten 6 Monate.

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #6 am: 09.02.2023 14:21 »
Ich arbeite in einem Bereich wo es uns zugesagt wurde (weil für meinen Bereich die Entgeldordnung bzw Voraussetzungen für die Eingruppierung rückwirkend geändert wurden). Also ich bin auch nicht der einzige der rückwirkend Geld für 12 Monate bekommt (andere haben dies schon), aber ich bin mir immer noch nicht sicher was diese 100€ genau bedeuten..

E15TVL

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #7 am: 09.02.2023 14:24 »
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern nur die betragsmäßige. Diese führt von E6/6 nach E8/4. Dabei wird geschaut, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt rausspringt. Ist der Gehaltszuwachs kleiner als 100 EUR, gibt es diese 100 EUR an Stelle des Höhergruppierungsgewinns als Garantiebetrag.

In deinem Fall also 3362,77 EUR (E6/6) + 100 EUR = 3462,77 EUR. Die E8/4 hätte sonst eigentlich 3419,58 EUR.

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #8 am: 09.02.2023 14:26 »
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern nur die betragsmäßige. Diese führt von E6/6 nach E8/4. Dabei wird geschaut, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt rausspringt. Ist der Gehaltszuwachs kleiner als 100 EUR, gibt es diese als Garantiebetrag.

Ok, und was wäre, wenn man insgesamt über 100€ wäre?

E15TVL

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #9 am: 09.02.2023 14:28 »
Nichts. Der Höhergruppierungsgewinn durch Garantiebetrag wird allerdings auf den Betrag gedeckelt, den man bei stufengleicher Höhergruppierung kriegen würde. Ist in deinem Fall aber nicht von Bedeutung.

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #10 am: 09.02.2023 14:38 »
Danke und sorry, dass ich nochmal nachfrage.
Aber gelten die 100€ auch, wenn man nur mit einer Halbtagsstelle (also 50%) von E6 auf E8 höher gruppiert wird?

SVAbackagain

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #11 am: 09.02.2023 14:41 »
Nein, da gilt § 24 Abs. 2 TV-l.

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #12 am: 09.02.2023 14:44 »
Nein, da gilt § 24 Abs. 2 TV-l.

Ok, also wäre das dann genau die Hälfte - also 50€ als Garantiebetrag für Halbtagskräfte in der E2-E8?

Coffee86

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #13 am: 09.02.2023 14:46 »
Zitat von: TV-L
(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Steht doch klar und deutlich da.

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #14 am: 09.02.2023 14:50 »
Zitat von: TV-L
(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Steht doch klar und deutlich da.

Ja, man könnte es so interpretieren wie ich schrieb.
Ich kenne mich allerdings 0,0 mit dem TVL aus und beschäftige mich halt eben nicht damit. Deswegen bin ich ja froh, dass es dieses Forum gibt.