Aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere bei Pädagogen haben wir derzeit Schwierigkeiten einen Ersatz für unsere 26h Kraft in einer Kita mit 5 Fachkräften zu finden.
Nun haben wir eine Interessentin, die jedoch leider keine pädagogische Fachkraft ist (also keine einschlägige Ausbildung im Bereich Erziehung hat). Mangels weiteren Bewerbern überlegen wir uns (der Träger) derzeit die Frau dennoch (vorübergehend) einzustellen, so dass sie die anderen Erzieherinnen unterstützen kann und der Betrieb gewährleistet ist.
Nun stellt sich die Frage in welche Entgeltgruppe sie einzustufen wäre.
Ich habe im Tarifvertrag folgende Möglichkeiten gefunden:
Entgeltgruppe 3
1. Anzulernende Beschäftigte.
2. Ungelernte Beschäftigte.
Entgeltgruppe 4
1. Angelernte Beschäftigte.
2. Angelernte und anzulernende Beschäftigte mit erschwerter Tätigkeit.
3. Ungelernte Beschäftigte mit erschwerter Tätigkeit.
Ich würde daher mal auf EG3 tippen (anzulernend) und später (nach einem Jahr?) aufstieg in EG4 (Angelernte Beschäftigte). Oder gilt Kindererziehung als "erschwerte Tätigkeit"?
Allerdings bin ich auch über die Formulierung:
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden (gelernte Beschäftigte),
sowie Beschäftigte mit einer der Tätigkeit eines solchen Beschäftigten gleichwertigen Tätigkeit.
gestolpert. Wenn sie im Prinzip das gleiche macht wie die anderen, ist es dann eine gleichwertige Tätigkeit?
Ich denke nicht ganz, da sie nicht die gleiche Verantwortung übernehmen kann und nur als 2. Kraft da ist.
Die anderen Erzieherinnen sind (bis auf die Leitung) übrigens in S8a eingestuft, falls das eine Rolle spielt