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Welche Entgeltgruppe für Mitarbeiter ohne Berufsausbildung in KITA (TDÖD-SuE)

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Daniqq:

--- Zitat ---Bist du sicher, dass die potentielle neue Kollegin sofort die Tätigkeiten einer Erzieherin ausüben soll?
--- End quote ---

Hab nochmal nachgelesen und das hier gefunden:
"Die Tätigkeit von Kinderpflegerinnen liegt vorwiegend im erzieherisch-pflegerischen Bereich von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern. Sie arbeiten im Rahmen der Anleitung zum Spiel, der altersgemäßen Beschäftigung, des Werkens und Musizierens mit Kindern in Zusammenarbeit und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte.

Die Arbeit von Erzieherinnen bezieht sich vor allem auf Kinder und Jugendliche. Ihnen obliegt es, die einzelnen Arbeitsschritte zur Unterstützung und Förderung der Entwicklung des sozialen Verhaltens des Kindes selbstständig zu planen, pädagogisch zu organisieren und verantwortlich umzusetzen. "

So gesehen wird es sich doch eher um Tätigkeiten einer Kindepflegerin handeln, da sie ja eher auf Anweisung der ausgebildeten Erzieherinnen arbeiten wird.
Oder wie seht ihr das? Ist der wesentliche Unterschied ob auf Anweisung gearbeitet wird oder die Kraft weitgehend selbstständig arbeiten kann?


Ich hab tatsächlich aus dem falschen Abschnitt zitiert und zwar "Durchgeschriebene Fassung des TVöD
für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen"

Sorry für die Verwirrung. Ich bin erst seit kurzem Teil des Vorstands des Trägervereins vom Kindergarten. Ich muss mich da offensichtlich noch etwas einlesen :)

SVAbackagain:

--- Zitat von: SVAbackagain am 10.02.2023 10:07 ---Ich tendiere aufgrund der Schilderung zu S2.

--- End quote ---

Levana:

--- Zitat --- Ist der wesentliche Unterschied ob auf Anweisung gearbeitet wird oder die Kraft weitgehend selbstständig arbeiten kann?
--- End quote ---

Ja, das ist einer der Unterschiede (neben der mehrjährigen Ausbildung). Bei uns werden deshalb ausschließlich Erzieher angestellt.

Kinderpfleger/Sozialpädagogische Assistenten (SPA) dürfen bei uns keine alleinige Aufsichtspflicht ausüben. Im Zweifel haftet ihr als Träger nämlich wenn was passiert, denn IHR übertragt die Aufsichtspflicht an für euch geeignet scheinende Personen.

Als unterstützende Kraft mag das Ganze gehen, aber mehr würde ich jemanden ohne Ausbildung oder Berufserfahrung nicht zuweisen. Selbst Fachpraktikanten (SPA/Erzieher) durften bei allen Trägern bei denen ich war keine alleinige Aufsichtspflicht übernehmen.

Es gibt mittlerweile für solche Überbrückungszeiträume auch Leihfirmen für pädagogisches Personal.

Unknown:
Dazu würde mich mal die Praxis interessieren. Das System ist doch drauf aufgebaut, günstige Kräfte anzustellen. Warum soll es in dem Bereich anders sein, als im Pflegebereich.

Thomber:
Aus der Praxis:

Krankheitsvertreterin ohne Ausbildung für eine Kita-Erzieherin (S 8 ) bekommt NUR S 2.
Das habe ich in mehreren Kommunen bereits erlebt.
(Im realen Kitabetrieb übernehmen diese Krankheitsvertreterinnen ALLE Tätigkeiten einer Erzieherin außer  schrifltiche Dokumentationen über die Kinder und auch die Gespräche mit den Eltern führen eher die Erzieherinnen. Die S 2 mag nicht fair klingen - ist aber meine Erfahrung und steht auch den Stellenausschreibungen, wenn es für eine solche Kraft mal eine gibt.)

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