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Assistent*in vs Sekretär*in

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SVAbackagain:

--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:42 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:31 ---Hat SVA doch getan:


--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09 ---

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

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Ich finde, die lesen sich ziemlich identisch sogar...

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Überhaupt nicht. Die Bauamtssekretärin bringt im Rahmen ihrer Sekretariatstätigkeiten z.B. von anderen erstellte Ratsvorlagen in Form, die OB-Assistentin bereitet im Rahmen ihrer Sekretariatsaufgaben bspw. die Termine des OB vor und nach.

Carla:

--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:45 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:39 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:27 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:18 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 13:55 ---1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

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Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

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Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

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Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

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Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

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Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.

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Mit dieser Antwort kann ich leider auch nichts anfangen, weil ich sie in verstehe. Ihr müsst wissen, viele Fragende hier können mit einigen Formulierungen nicht immer was anfangen, weil sie eben Laien sind...wo jetzt der Unterschied zwischen "werden" und "sind" sein soll, kann sich mir jetzt nicht erschließen. Ich dachte aufgrund der Fragestellung war klar, worauf ich hier raus will. Zwei Sekretariatsstellen mit so einer unterschiedlichen Vergütung, aber wahrscheinlich sind es die Kontakte zu den wichtigeren "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", die den Unterschied machen. Danke Euch trotzdem für Eure Zeit!

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:39 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:27 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:18 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 13:55 ---1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

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Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

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Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

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Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

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Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

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Bei den Bewerbern, die abgelehnt worden, könnte in der Stellenausschreibung eine bestimmte Qualifikation verlangt worden sein. Hier wäre der AG dann an die Ausschreibung gebunden und allen Bewerbern ohne diese Qualifikation war folgerichtig abzusagen.

Bei den Beschäftigten, die unterhalb der EG liegen, die sich aus den zu übertragenden Aufgaben ergibt, könnte eine Voraussetzung in der Person vorliegen, indem die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.

WasDennNun:

--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:39 ---Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

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Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Carla:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.02.2023 15:21 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:39 ---Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

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Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

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Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

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