Autor Thema: Assistent*in vs Sekretär*in  (Read 5329 times)

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #45 am: 13.02.2023 13:10 »
Wir wissen das, was in der Ausschreibung steht. Nichts daran ließe auch nur vermuten, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Wertigkeit der beschriebenen Tätigkeit irrt. Eingruppierung ergibt sich automatisch, sie braucht weder umgesetzt werden noch wäre sie darauf angewiesen, dass sie Deiner Meinung entspräche. Das Tätigkeitsfeld Sekretariat ist nunmal sehr weit, die Range geht von einer E3 bis zur E14, weshalb es auf dasselbe Tätigkeitsfeld nicht ankommt, sondern auf die auszuübende Tätigkeit.

Landsknecht

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #46 am: 13.02.2023 13:12 »
So läufts eben, wahrscheinlich hat ein guter Bekannter (mit dem selben Parteibuch) eine Tochter, Frau oder Bekannte die Bürokauffrau gelernt hat und die hervorragend für den Posten beim OB geeignet ist. Wahrlich nichts neues, da spielt das Tarifrecht keine Rolle. 8) Pseudoausschreibung mit schon bekannten Ausgang...

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #47 am: 13.02.2023 13:20 »
Inwiefern würde hier das Tarifrecht keine Rolle spielen? Und welchen Hinweis gäbe es, dass es sich nicht um die zutreffende Eingruppierung handelte?

Neipotz

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #48 am: 13.02.2023 13:29 »
Weil es eben so ist. Jeder weiß, dass es die Fälle gibt in welchen nach Optik, Vitamin B oder ob jemand im ortsansäßigen Fußballverein spielt eingestellt wird. Genauso läuft es oft bei der Eingruppierung, erstrecht bei Stellen die es nur einmal bei der Behörde gibt.

Selbes Beispiel sind Pseudostellenausschreibungen. 2 Wochen wenn man die Stelle gedanklich schon besetzt hat und 4 Wochen wenn.man noch keinen hat.

Da kann man rechtlich argumentieren wie man will, es ist einfach das wahre Leben.

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #49 am: 13.02.2023 13:41 »
Ob jeder das wüsste, kann dahingestellt bleiben. Ob es solche Fälle gibt ebenso. Das ist aber weder zu generalisieren noch gäbe es irgendeinen Hinweis darauf, dass es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen solchen handelte.

WasDennNun

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #50 am: 13.02.2023 13:52 »
Weil es eben so ist. Jeder weiß, dass es die Fälle gibt in welchen nach Optik, Vitamin B oder ob jemand im ortsansäßigen Fußballverein spielt eingestellt wird. Genauso läuft es oft bei der Eingruppierung, erstrecht bei Stellen die es nur einmal bei der Behörde gibt.

Selbes Beispiel sind Pseudostellenausschreibungen. 2 Wochen wenn man die Stelle gedanklich schon besetzt hat und 4 Wochen wenn.man noch keinen hat.

Da kann man rechtlich argumentieren wie man will, es ist einfach das wahre Leben.
Natürlich ist es das wahre Leben, dass es Arbeitgeber gibt, die übertariflich bezahlen.
Es ist in der pW sogar eher die Regel als die Ausnahme.

Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun, sondern nur was mit der Bezahlung.
Wenn es eine Sekretariats Tätigkeit ist, die in der EG5 eingruppiert ist, dann ist man in der EG5 eingruppiert, auch wenn man das Entgelt der EG10 aufs Konto überwiesen bekommt.

FearOfTheDuck

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #51 am: 13.02.2023 14:13 »


Ich will.nur darauf hinweisen, nur weil es evtl. Im.TVÖD oder einer Entgeltordung steht, wird es eben nicht immer genauso umgesetzt.



Und inwieweit ist das jetzt eine bahnbrechende Erkenntnis?

Wenn jeder Bäcker beim 2-Pfund-Brot um 15 Gramm bescheißt, bleiben 2 Pfund trotzdem 2 Pfund, oder? Ob im Sachverhalt besondere 2 Pfund eine Rolle spielen oder andere Pfründe steht doch überhaupt nicht zur Debatte.