Wir wissen das, was in der Ausschreibung steht. Nichts daran ließe auch nur vermuten, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Wertigkeit der beschriebenen Tätigkeit irrt. Eingruppierung ergibt sich automatisch, sie braucht weder umgesetzt werden noch wäre sie darauf angewiesen, dass sie Deiner Meinung entspräche. Das Tätigkeitsfeld Sekretariat ist nunmal sehr weit, die Range geht von einer E3 bis zur E14, weshalb es auf dasselbe Tätigkeitsfeld nicht ankommt, sondern auf die auszuübende Tätigkeit.