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Assistent*in vs Sekretär*in

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SVAbackagain:

--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 13:55 ---1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

--- End quote ---

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Carla:
Mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass hier überhaupt Arbeitsvorgänge schriftlich fixiert sind, gehe ich davon aus, dass der Referent die 10 Jahres Strategie erarbeitet und die Assistenz diese maximal in eine ordentliche schriftliche Fassung bringt. Da steht eindeutig Sekretariatsarbeiten. Immer wenn hier was über nicht existierende Arbeitsplatzbeschreibung steht, ist der Ratschlag die ausgeschriebene Stellenbeschreibung heranzuziehen. Da haben wir zwei schwarz auf weiss, und ich verstehe einfach nicht wie diese unterschiedliche Vergütung zustande kommen kann.

WasDennNun:
So wie ich es beschrieben habe:
Die einen kochen Kaffee und kopieren und verwalten und organisieren. EG6 uU schon sehr hoch gegriffen.

Die anderen dürfen auch inhaltlich mitarbeiten. EG10 könnte schon fast zu wenig sein.

FearOfTheDuck:
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.

Carla:

--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 13:55 ---1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

--- End quote ---

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

--- End quote ---

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

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