Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Assistent*in vs Sekretär*in
Carla:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:17 ---@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
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Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenbeschreibung die Stellenausschreibung heranzuziehen.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:10 ---Mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass hier überhaupt Arbeitsvorgänge schriftlich fixiert sind, gehe ich davon aus, dass der Referent die 10 Jahres Strategie erarbeitet und die Assistenz diese maximal in eine ordentliche schriftliche Fassung bringt. Da steht eindeutig Sekretariatsarbeiten. Immer wenn hier was über nicht existierende Arbeitsplatzbeschreibung steht, ist der Ratschlag die ausgeschriebene Stellenbeschreibung heranzuziehen. Da haben wir zwei schwarz auf weiss, und ich verstehe einfach nicht wie diese unterschiedliche Vergütung zustande kommen kann.
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Wovon Du ausgehst, ist zunächst einmal irrelevant dafür, ob die angegebene Entgeltgruppe jeweils zutreffend ist. Ebensowenig kann beurteilt werden, ob der Arbeitgeber hinsichtlich der angegebenen Entgeltgruppe irrt. Jedoch wurde nichts geschildert, was derlei auch nur vermuten ließe - außer vielleicht dem Umstand, dass es sich um einen kommunalen Arbeitgeber handelt.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:20 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:17 ---@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
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Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.
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Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:18 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 13:55 ---1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?
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Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.
Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.
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Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen
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Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.
Carla:
--- Zitat von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:22 ---
--- Zitat von: Carla am 11.02.2023 14:20 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:17 ---@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
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Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.
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Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?
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Das ist mir auch klar. Du beantwortest doch auch gerne Fragen zu möglichen Entgeltgruppen anhand von zitierten Stellenauschreibungen. Ganz ehrlich, hättest du bei ersten Stelle anhand der beschriebenen Tätigkeiten in Erwägung gezogen, dass diese bis zur EG10 vergütet werden könnte?
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