Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Rente, Weihnachtsgeld, Zuverdienst
UweP:
Guten Abend,
Ich werde ab November in Rente gehen, 45 AJ ohne Abzüge.
Ich werde auch noch weiter arbeiten, Arbeit und Rente. Der Punkt ist geklärt.
Mein AG empfahl mir erst ab Januar die Rente zu beantragen, da ich dann auch das Weihnachtsgeld bekomme.
Sollte ich im November schon Rente gehen, steht mir kein Weihnachtsgeld zu.
Kurz gesagt, Rente, Weiterarbeit und Weihnachtsgeld ist nicht möglich.
Meine Frage, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen Uwe
Isie:
Entscheidend für den Anspruch auf die JSZ ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.12. besteht. Wenn es sich nicht um die Regelaltersrente handelt, endet das Arbbeitsverhältnis nicht automatisch, sondern nur bei Kündigung oder Auflösungsvertrag. Ist deinem Arbeitgeber bewusst, dass du dein Arbeitsverhältnis noch nicht auflösen möchtest?
UweP:
Hallo,
mein AG weiß das.
Muss ich denn einem Auflösungsvertrag machen oder kann ich einfach rente beantragen und bleibe im Dienst.
Es ist die Rente nach 45 Jahren, nicht die Regelsaltersrente.
Mit freundlichen Grüßen Uwe
Isie:
Du musst keinen Auflösungsvertrag schließen, wenn du das nicht möchtest. Dann besteht dein Arbeitsverhältnis weiter. Ich nehme an, dass dein Arbeitgeber das auch weiß. Aber das solltest du abklären.
UweP:
Recht vielen Dank.
Kann es sein, dass es eine hausinterne Regelung gibt. Unser Personalservice meinte zu mir ich muss einen Auflösungsvertrag machen.
Vielleicht kann mir unser Personalrat helfen, obwohl wir da nicht so gute Erfahrungen haben.
Danke nochmals.
Uwe
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