Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Rente, Weihnachtsgeld, Zuverdienst

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SVAbackagain:
Es kann keine hausinterne Regelung geben, die dazu führte, dass Du einen Auflösungsvertrag schließen müsstest, wenn Du das nicht wolltest.

Neuling2016:

--- Zitat von: UweP am 11.02.2023 19:52 ---Recht vielen Dank.
Kann es sein, dass es eine hausinterne Regelung gibt. Unser Personalservice meinte zu mir ich muss einen Auflösungsvertrag machen.
Vielleicht kann mir unser Personalrat helfen, obwohl wir da nicht so gute Erfahrungen haben.
Danke nochmals.
Uwe

--- End quote ---

  § 33 TVöD - Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,  a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,

 b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).

Habt ihr bzgl a) eine schriftliche Vereinbarung getroffen?

UweP:
Gar nix.
Unsere Chefin hat mit allen gesprochen, die dieses Jahr in Rente gehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen Uwe

SVAbackagain:
Warum sollte im Sachverhalt § 33 Abs. 1 TVÖD relevant sein?

Isie:
Du müsstest einen Auflösungsvertrag schließen oder kündigen, wenn du möchtest, dass dein Arbeitsverhältnis endet. Wenn es die Regelaltersrente wäre, würde das Arbeitsverhältnis automatisch enden.

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