Autor Thema: Fehlerhafte Eingruppierung  (Read 1607 times)

AndreasHL

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Fehlerhafte Eingruppierung
« am: 12.02.2023 09:43 »
Hallo,

eine Kollegin wurde in die EG6 Stufe 4 eingruppiert.

Sie hat keinerlei Verwaltungsausbildung, sondern hat im Krankenhausmanagement gearbeitet. Die Eingruppierung erfolgte, weil sie zuletzt auch in EG 6 Stufe 4 eingruppiert war. Dieser Arbeitgeber war aber eine Privatklinik, kein ÖD. Der bisherige Arbeitgeber hat nach TVÖD gezahlt, jetzt arbeitet sie beim Land.

Sie fürchtet nun, dass der Arbeitgeber zumindest für die Zukunft die Einstufung rückgängig machen könnte. Sind diese Sorgen berechtigt?

Viele Grüße

Andreas


SVAbackagain

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Antw:Fehlerhafte Eingruppierung
« Antwort #1 am: 12.02.2023 09:54 »
Wenn es um die Eingruppierung im engeren Sinne geht, so sind Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert werden. Dem Arbeitgeber kommt also keine Entscheidung darüber zu. Welche Bedeutung misst Du dem von Dir hervorgehobenen Teil zu?

Wenn es um die Stufenzuordnung geht, läßt sich die Stufe 4 bei Einstellung nur im Wege einer Ermessensausübung durch den Arbeitgeber erreichen. Hat der Arbeitgeber sein Ermessen ausgeübt, ist er daran gebunden.