Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)  (Read 1529 times)

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Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Stufenlaufzeit bei einer Umgruppierung.

Folgendes ist der Vorgang:
Ich habe als Sonderpädagoge (B.A.) im Juli 2019 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie die Arbeit im so genannten Pflege- und Erziehungsdienst aufgenommen. Eingruppiert wurde ich aufgrund einer dort vorausgehenden Aushilfetätigkeit und sonstiger Berufserfahrung in TVöD-P P8/3, obwohl ich kein Pfleger bin. Im Verlauf meiner Arbeit kam zutage, dass ich als pädagogische Fachkraft eigentlich Anspruch auf den SuE-Tarif hätte, eine Kollegin hatte dies vor ca. 2 Jahren dann beantragt und bewilligt bekommen.

Nun kam ich nach 3 Jahren Tätigkeit dort im Juli 2022 in Stufe 4 des Pflegetarifs. Einen Monat später habe ich dann die Umleitung in den mir eigentlich zustehenden Tarif SuE beantragt. Darauf habe ich keine Reaktion bekommen.

Der Arbeitgeber hat sich dann im Oktober 2022 entschlossen, alle Erzieher/Pädagogen etc. rückwirkend zum April 2022 in den SuE-Tarif S8b umzugruppieren. Dieses Schreiben war recht kurz gehalten, hatte kaum Infos was das für mich bedeutet und musste auch nicht unterschrieben werden.
Im April war ich jedoch noch Stufe 3. Mit der Umgruppierung hat der Arbeitgeber nun auch die Stufenlaufzeit zurückgesetzt. Für mich ein sehr ärgerlicher und nicht nachvollziehbarer Vorgang. Nicht nur wurde mir 3 Jahre lang ein zu niedriges Gehalt aus der P-Tabelle gezahlt, nun soll ich erneut 3 Jahre lang (bzw. nach derzeitigem SuE Tarifvertrag ja sogar 4 Jahre) die Stufe 3 der SuE durchlaufen. So wäre ich dann 6 oder gar 7 Jahre hier tätig, ohne finanziell aufzuleveln.

Meines Wissens fängt die Stufenlaufzeit nur bei Höhergruppierungen und einem damit einhergehenden Tätigkeitswechsel einher. Ich mache aber weiterhin dasselbe wie vorher, nach meiner Auffassung hat der Arbeitgeber mich falsch eingruppiert und ich habe lediglich um Korrektur des Zustands gebeten. Nun werde ich durch deren Fehler doppelt bestraft – soweit ich weiß gibt es den SuE-Tarif seit 2009(?) und es wurde versäumt, die alten Mitarbeiter umzuleiten bzw. die Neueinstellungen richtig einzugruppieren.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur Bezahlung nach Tarif, nicht nach welcher Tabelle (es ist auch ein großer Arbeitgeber mit um die 4000 Mitarbeitern, da war ich sicherlich naiv davon auszugehen dass ich auch fair bezahlt/eingruppiert werde). Wir haben hier auch Kollegen, die kurz vor Stufe 6 stehen – auch die sollen jetzt die komplette Stufe 5 erneut durchlaufen was natürlich extrem frustrierend ist.

Ich selber habe mittlerweile 15 Jahre Berufserfahrung im sozialen Bereich, bei einer Neueinstellung würde ich mich niemals unter Stufe 4 einordnen lassen.

Konkret nochmal die Frage: Darf die Stufenlaufzeit zurückgesetzt werden bei einer Umgruppierung (die aus einer Falschgruppierung resultiert), auch wenn sich an der Tätigkeit nichts geändert hat?

Ich hoffe der Vorgang ist verständlich beschrieben, das hier ist mein erster Post, ansonsten gerne nachfragen. Vielen Danke für eure Antworten!
« Last Edit: 12.02.2023 16:20 von Der Internet »

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #1 am: 12.02.2023 16:36 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Liegt beiderseitige Tarifbindung vor? Falls nein, was ist zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart? Welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung erfüllt die auszuübende Tätigkeit? Hat sich diese geändert?

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #2 am: 12.02.2023 17:40 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Den Satz verstehe ich leider nicht

Tarifbindung müsste bestehen, es ist ein kommunaler Arbeitgeber(?)

Meine Tätigkeit hat sich mit Umgruppierung nicht geändert.

Danke schonmal für die Antwort - mein Wissen in dem Bereich ist wie du siehst noch etwas begrenzt...

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #3 am: 12.02.2023 17:47 »
Die Eingruppierung steht tariflich fest. Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Die Arbeitsvertragsparteien können sie nicht bestimmen.

Meine Frage zielte auf die beiderseitige Tarifbindung: der Arbeitgeber ist im KAV, in dessen räumlicher Zuständigkeit sein Betrieb sich befindet und der Arbeitnehmer ist in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften. Dann gilt der Tarifvertrag unmittelbar. Ansonsten gilt, was arbeitsvertraglich zur Geltung des Tarifvertrags vereinbart ist.

Und welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt nun Deine auszuübende Tätigkeit? Das und nicht etwa Deine berufliche Qualifikation ist maßgeblich dafür, ob die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der P-Tabelle oder der S-Tabelle erfolgt.

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #4 am: 12.02.2023 18:07 »
Die Tätigkeitsmerkmale für die SuE sind gegeben, das wurde vorher sehr ausführlich geprüft. Es gibt zwar durchaus pflegerische Anteile, die pädagogische Arbeit überwiegt aber deutlich.

Konkret stellt sich mir die Frage, ob es rechtens ist, die Stufe neu beginnen zu müssen und die Rückdatierung der Umgruppierung rechtens ist - ich selber habe den Antrag zur Umgruppierung ja erst gestellt, als ich schon in Stufe 4 war, der Arbeitgeber hat mich aber in der Zeit umgruppiert als ich noch Stufe 3 war.

Und welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt nun Deine auszuübende Tätigkeit? Das und nicht etwa Deine berufliche Qualifikation ist maßgeblich dafür, ob die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der P-Tabelle oder der S-Tabelle erfolgt.

Wenn ich das richtig interpretiere, würde also auch ein Pfleger der dasselbe macht wie ich evtl. in die SuE gehören?

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #5 am: 12.02.2023 18:17 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. So ist es auch hier. Sofern die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst erfüllt, tat sie das auch bereits 2019. Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe. Auch ein Müllwerker oder Maschinenbauingenieur, der eine Tätigkeit auszuüben hat, die die Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts Sozial- und Erziehungsdienst erfüllt, ist entsprechend dieses Abschnitts eingruppiert.

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #6 am: 12.02.2023 19:01 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe.

So ist es leider nicht. Ich war 2019 in der P-Tabelle (meiner Meinung auch falsch eingruppiert). Daher ja auch der Unmut, da ich so drei Jahre zu wenig Gehalt bekommen habe. Verstehe ich das richtig, dass ich also eigentlich die Stufenlaufzeit der SuE ab Arbeitsbeginn fordern kann?


Auch die zweite Info ist sehr interessant, dass würde ja dann tatsächlich bedeuten, dass auch die Pfleger hier in der KJP nach SuE bezahlt werden müssten. Die Tätigkeitsmerkmale von einem Pfleger oder einem Erzieher  unterscheiden sich bei uns auf Station nicht.



SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #7 am: 12.02.2023 19:09 »
Wie bereits ausgeführt:
Die Eingruppierung steht tariflich fest. Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

Mithin ist es so, wie ich es darstellte: Du bist seit Einstellung entsprechend eingruppiert. Deine Widerrede ist somit postfaktischer Natur. Mutmaßlich irrte der Arbeitgeber über die Eingruppierung. Das berührt die Eingruppierung selbst jedoch in keinster Weise. Deshalb musst Du auch nicht Stufe/Stufenlaufzeit fordern. Du musst die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Entgelt usw.) geltend machen, die Dir tarifwidrig vorenthalten werden.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)
« Antwort #8 am: 12.02.2023 19:46 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe.

So ist es leider nicht. Ich war 2019 in der P-Tabelle (meiner Meinung auch falsch eingruppiert).
Man ist immer richtig eingruppiert aufgrund seiner Tätigkeiten (z.B. EGy) , dass bedeutet aber nicht, dass du oder der AG einem das richtige Entgelt überweisen, weil sie glauben du wärest woanders eingruppiert.
Nur weil man dir das Entgelt der EGx überweisen bist du nicht automatisch in der EGx eingruppiert.
Du bist dann trotzdem in EGy eingruppiert. (Nur keiner realisiert es)