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Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)

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Der Internet:
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Stufenlaufzeit bei einer Umgruppierung.

Folgendes ist der Vorgang:
Ich habe als Sonderpädagoge (B.A.) im Juli 2019 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie die Arbeit im so genannten Pflege- und Erziehungsdienst aufgenommen. Eingruppiert wurde ich aufgrund einer dort vorausgehenden Aushilfetätigkeit und sonstiger Berufserfahrung in TVöD-P P8/3, obwohl ich kein Pfleger bin. Im Verlauf meiner Arbeit kam zutage, dass ich als pädagogische Fachkraft eigentlich Anspruch auf den SuE-Tarif hätte, eine Kollegin hatte dies vor ca. 2 Jahren dann beantragt und bewilligt bekommen.

Nun kam ich nach 3 Jahren Tätigkeit dort im Juli 2022 in Stufe 4 des Pflegetarifs. Einen Monat später habe ich dann die Umleitung in den mir eigentlich zustehenden Tarif SuE beantragt. Darauf habe ich keine Reaktion bekommen.

Der Arbeitgeber hat sich dann im Oktober 2022 entschlossen, alle Erzieher/Pädagogen etc. rückwirkend zum April 2022 in den SuE-Tarif S8b umzugruppieren. Dieses Schreiben war recht kurz gehalten, hatte kaum Infos was das für mich bedeutet und musste auch nicht unterschrieben werden.
Im April war ich jedoch noch Stufe 3. Mit der Umgruppierung hat der Arbeitgeber nun auch die Stufenlaufzeit zurückgesetzt. Für mich ein sehr ärgerlicher und nicht nachvollziehbarer Vorgang. Nicht nur wurde mir 3 Jahre lang ein zu niedriges Gehalt aus der P-Tabelle gezahlt, nun soll ich erneut 3 Jahre lang (bzw. nach derzeitigem SuE Tarifvertrag ja sogar 4 Jahre) die Stufe 3 der SuE durchlaufen. So wäre ich dann 6 oder gar 7 Jahre hier tätig, ohne finanziell aufzuleveln.

Meines Wissens fängt die Stufenlaufzeit nur bei Höhergruppierungen und einem damit einhergehenden Tätigkeitswechsel einher. Ich mache aber weiterhin dasselbe wie vorher, nach meiner Auffassung hat der Arbeitgeber mich falsch eingruppiert und ich habe lediglich um Korrektur des Zustands gebeten. Nun werde ich durch deren Fehler doppelt bestraft – soweit ich weiß gibt es den SuE-Tarif seit 2009(?) und es wurde versäumt, die alten Mitarbeiter umzuleiten bzw. die Neueinstellungen richtig einzugruppieren.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur Bezahlung nach Tarif, nicht nach welcher Tabelle (es ist auch ein großer Arbeitgeber mit um die 4000 Mitarbeitern, da war ich sicherlich naiv davon auszugehen dass ich auch fair bezahlt/eingruppiert werde). Wir haben hier auch Kollegen, die kurz vor Stufe 6 stehen – auch die sollen jetzt die komplette Stufe 5 erneut durchlaufen was natürlich extrem frustrierend ist.

Ich selber habe mittlerweile 15 Jahre Berufserfahrung im sozialen Bereich, bei einer Neueinstellung würde ich mich niemals unter Stufe 4 einordnen lassen.

Konkret nochmal die Frage: Darf die Stufenlaufzeit zurückgesetzt werden bei einer Umgruppierung (die aus einer Falschgruppierung resultiert), auch wenn sich an der Tätigkeit nichts geändert hat?

Ich hoffe der Vorgang ist verständlich beschrieben, das hier ist mein erster Post, ansonsten gerne nachfragen. Vielen Danke für eure Antworten!

SVAbackagain:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Liegt beiderseitige Tarifbindung vor? Falls nein, was ist zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart? Welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung erfüllt die auszuübende Tätigkeit? Hat sich diese geändert?

Der Internet:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Den Satz verstehe ich leider nicht

Tarifbindung müsste bestehen, es ist ein kommunaler Arbeitgeber(?)

Meine Tätigkeit hat sich mit Umgruppierung nicht geändert.

Danke schonmal für die Antwort - mein Wissen in dem Bereich ist wie du siehst noch etwas begrenzt...

SVAbackagain:
Die Eingruppierung steht tariflich fest. Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Die Arbeitsvertragsparteien können sie nicht bestimmen.

Meine Frage zielte auf die beiderseitige Tarifbindung: der Arbeitgeber ist im KAV, in dessen räumlicher Zuständigkeit sein Betrieb sich befindet und der Arbeitnehmer ist in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften. Dann gilt der Tarifvertrag unmittelbar. Ansonsten gilt, was arbeitsvertraglich zur Geltung des Tarifvertrags vereinbart ist.

Und welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt nun Deine auszuübende Tätigkeit? Das und nicht etwa Deine berufliche Qualifikation ist maßgeblich dafür, ob die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der P-Tabelle oder der S-Tabelle erfolgt.

Der Internet:
Die Tätigkeitsmerkmale für die SuE sind gegeben, das wurde vorher sehr ausführlich geprüft. Es gibt zwar durchaus pflegerische Anteile, die pädagogische Arbeit überwiegt aber deutlich.

Konkret stellt sich mir die Frage, ob es rechtens ist, die Stufe neu beginnen zu müssen und die Rückdatierung der Umgruppierung rechtens ist - ich selber habe den Antrag zur Umgruppierung ja erst gestellt, als ich schon in Stufe 4 war, der Arbeitgeber hat mich aber in der Zeit umgruppiert als ich noch Stufe 3 war.


--- Zitat von: SVAbackagain am 12.02.2023 17:47 ---Und welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt nun Deine auszuübende Tätigkeit? Das und nicht etwa Deine berufliche Qualifikation ist maßgeblich dafür, ob die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der P-Tabelle oder der S-Tabelle erfolgt.

--- End quote ---

Wenn ich das richtig interpretiere, würde also auch ein Pfleger der dasselbe macht wie ich evtl. in die SuE gehören?

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