Autor Thema: 2. Kind in Elternzeit  (Read 914 times)

Butterblume87

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2. Kind in Elternzeit
« am: 12.02.2023 16:52 »
Hallo,
Ich habe folgenden Sachverhalt. Kind 1 wurde im April 2022 geboren. Zweites Kind voraussichtlich im Mai 2023. Es wurde für Kind 1 Elternzeit bis 17.06.2023 genommen. Im Dezember habe ich dem Dienstherrn über die erneute Schwangerschaft informiert und mitgeteilt, dass ich zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist meine Elternzeit unterbrechen möchte. Numehr teilte mir der Dienstherr mit, dass sie mein Schreiben erhalten haben, da mir jedoch Erziehungsurlaub bis 17.06.2023 gewährt wurde, würde mir ein kalendertäglicher Zuschuss von 12,50€ für die Zeit des Mutterschutzes bis 17.06. zustehen. Es wurde nicht begründet, warum die Elternzeit nicht wie ersucht zum 05.04.2023 enden könne. Habe ich keinen Anspruch auf mein Gehalt in der Zeitspanne?

Isie

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Antw:2. Kind in Elternzeit
« Antwort #1 am: 12.02.2023 17:01 »
Nein, du hast Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuschG.

Butterblume87

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Antw:2. Kind in Elternzeit
« Antwort #2 am: 12.02.2023 17:09 »
Das gilt auch bei Beamten? Ich bin grad wirklich sehr verwirrt. Also wird mein Gehalt um 50Cent je Kalender Tag minimiert?

Isie

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Antw:2. Kind in Elternzeit
« Antwort #3 am: 12.02.2023 17:27 »
Entschuldige, du hast zwar deinen Dienstherrn erwähnt, aber der tägliche Betrag, den du erwähnt hast, hat mich vermuten lassen, dass du Tarifbeschäftigte bist. Du solltest deine Frage im passenden Beamtenunterforum posten.