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Rückerstattung VBL-Beiträge
shimanu:
Hier wurde eine allgemeine Frage zur VBL gestellt und von mir die Möglichkeiten des Paragraf 3 BetrAVG erläutert. Verzeihung, dass ich sodann als Landesbeamter NRW die falschen Rechtsvorschriften für diesen Teil des Forums angeführt habe. Ich fande die Diskussion sehr interessant und denke, dass es auch für andere die mit der VBL Ost sich über die unterschiedliche Behandlung zur VBL West benachteiligt fühlen in ihrem Recht der Beitragsabfindung bereichernd ist, zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen. Allerdings möchte auch ich darauf hinweisen, dass jeder seine Situation individuell beurteilen muss. Insgesamt gesehen sind die Regelungen zwischen Bund und Länder ziemlich identisch. Wenn es der Sinn des Forums hier ist, dass ich als mickriger Landesbeamter NRW nicht im Forum der privilegierten Bundesbeamten allgemeine dienstherrenübergreifende Fragen beantworten darf und an einem Austausch teilhaben darf, tut es mir furchtbar leid.
PS: Mein Beileid zur Lösung der Problematik Amtsangemessene Alimentation im Bund. Ich fühle als Landesbeamter NRW mit zwei Kindern in Mietenstufe 5 mit euch. (Ironie)
Isie:
@shimanu: Das hast du vermutlich missverstanden. Du hast einen Beitrag kommentiert, dessen Inhalt sich auf Bundesrecht bezog. Dein korrigierender Kommentar hatte dagegen als Hintergrund abweichendes Landesrecht. Das wurde klargestellt. Alles ist gut.
Max4tw:
Wurde vor 8 Monaten verbeamtet und habe anschließend den Antrag auf Rückerstattung gestellt. Die Sache ging fix durch und nach 1-2 Wochen hatte ich das gesamte Geld auf dem Konto.
Asperatus:
--- Zitat von: Max4tw am 16.02.2023 20:53 ---Wurde vor 8 Monaten verbeamtet und habe anschließend den Antrag auf Rückerstattung gestellt. Die Sache ging fix durch und nach 1-2 Wochen hatte ich das gesamte Geld auf dem Konto.
--- End quote ---
Bezüglich GRV oder VBL? Falls letzteres, Tarifbereich West oder Ost? Wartezeiten von 36 oder 60 Monaten jeweils nicht erfüllt?
@Isie in Bezug auf shimanu:
Genau so ist es. Wenn jemand Minderwertigkeitskomplexe hat, weil er "nur" Landesbeamter ist, tut es mir ist. Es war jedoch nicht meine Absicht, diese abzuwerten. Ich persönlich sehe keine Wertigkeitsunterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten.
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