Autor Thema: Kündigungfrist berechnen  (Read 1209 times)

Darthtidus

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Kündigungfrist berechnen
« am: 13.02.2023 14:47 »
Hallo Community,

vielleicht kann mir jemand bei der nachfolgenden Frage helfen.

Hintergrund:

Ich arbeite bei einem kommunalen Arbeitgeber in Sachsen, dieser unterliegt dem Tarifvertrag TVÖD.

Zwischenzeitlich habe ich bei meinem AG Sonderurlaub beantragt, damit ich meinen Bachelor (Dauer 3 Jahre) absolvieren kann.

Diesen habe ich auch genehmigt bekommen.

Das war auch meine Entscheidung.

Vor 2 Jahren hatte ich mein Studium beendet und meine Tätigkeit bei meinem AG wieder aufgenommen.

Nun habe ich im TVÖD folgendes gelesen:

Gem. § 34 Abs. 3 TVöD zählt die Zeit des Sonderurlaubs nicht als Beschäftigungszeit, es sei denn der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.

Frage:

Woher weiß ich nun, ob ein dienstliches oder betriebliches Interesse seitens des AG anerkannt wurde und damit die Zeiten des Studiums als Beschäftigungszeit mitzählt oder halt nicht?

Es geht mir im Grunde genommen, um die Berechnung meiner Kündigungsfrist.

Da ich vor habe demnächst zu kündigen und je nachdem, ob die Zeiten angerechnet werden oder nicht, sich die Frist dementsprechend ändert.

Vielleicht weiß jemand dazu Rat?

Eure Darthi

ACDSee

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Antw:Kündigungfrist berechnen
« Antwort #1 am: 13.02.2023 15:09 »
Wenn du weder einen Antrag gestellt hast, noch ein Schreiben erhalten hast, ist nicht davon auszugehen, dass dir etwas anerkannt wurde. Sicherhaltshalber kannst du aber bei deiner Bezügestelle nachfragen, wenn du nicht direkt den naheliegenden Weg - Nachfrage beim Personalamt - gehen willst.

Die Beschäftigungszeit steht auch häufig direkt auf der Gehaltsmitteilung drauf.