Autor Thema: Zusätzliche Arbeit  (Read 2475 times)

FBFlo

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Zusätzliche Arbeit
« am: 13.02.2023 15:09 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.

Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?

Grüße
FB
 

Opa

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #1 am: 13.02.2023 17:27 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.

Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?

Grüße
FB
Die dienstliche Beurteilung trifft nach einem objektivierten Maßstab Aussagen zu Leistung, Eignung und Befähigung des Beamten. Sie muss zwingend Angaben über das Funktionsamt sowie das Statusamt enthalten.
Eine halbwegs sinnvolle Beurteilung, die gleichzeitig A10 und A15 abbildet dürfte kaum machbar sein. Abgesehen davon ist ein erhebliches Organisationsversagen zu vermuten, wenn es sich wie dargestellt um zwei Vollzeitstellen handelt, die von dem A10er dennoch über längere Zeit allein bewältigt werden können. Noch dazu aus zwei unterschiedlichen Referaten, sprich: Fachgebieten.

Insofern ist entweder der Sachverhalt unvollständig bis unzutreffend dargestellt oder die Behörde versteht unter „Verwendungsbreite“ den Zustand nach übermäßigem Alkoholkonsum.

pommes

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #2 am: 13.02.2023 19:07 »
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.

Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?

Grüße
FB

Also wenn du A10 bekommst und A15 vertritts steht dir rechnerisch eine A25 zu. Da es eine solche Besoldung nicht gibt geht es nach A16 bei B weiter. Müsste also B9 sein.

Tagelöhner

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #3 am: 13.02.2023 20:02 »
Einfach durchhalten...zum Dank gibt's dann Laufbahnaufstieg + 5-fache Sprungbeförderung weil man solche Überflieger wie Dich direkt in die Spitzenämter heben muss.

FBFlo

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #4 am: 13.02.2023 20:47 »
A: Ich bin weder ein Überflieger sonst auch nichts, es sind einfach keine Leute mehr da, kann ich auch nichts dafür.
B: Dumme Sprüche, brauch ich keine.
C: Sprungbeförderung ist im Beamtenrecht nicht vorgesehen (By) außer mit dem LPA aber deren Beteiligung ist faktisch unmöglich.

Aber dennoch bleibe ich gelassen, höflich und sage danke für die Antworten.


Organisator

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #5 am: 13.02.2023 23:13 »
Nun, wo der TE weg ist, hätte ich da ne ergänzende Frage. Ist eine Übertragung von Aufgaben nach A15 für eine. Oberinspektor im Sinne der amtsangemessen Beschäftigung überhaupt zulässig?

brian

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #6 am: 14.02.2023 06:52 »
Seit wann wird ein Beamter nach der Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten bezahlt? Das ist doch gerade eins der vielen Nachteile gegenüber Angstellten, dass das eben gerade nicht so ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #7 am: 14.02.2023 07:21 »
Grundsätzlich mag das stimmen, die Frage ist, ob das seine Grenzen hat?

Im Sachverhalt dient der sogar Beamte außerhalb seiner Laufbahn. Müsste man nicht zumindest schauen, ob er dazu befähigt ist?


was_guckst_du

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #8 am: 14.02.2023 09:19 »
..wohlmöglich irrt der TE selbst...und übernimmt als A10er ein paar unwesentliche Aufgaben aus dem unbesetztem Bereich A15 und glaubt - in Überschätzung seiner eigenen Wertig- u. Wichtigkeit - er müsse den ganzen Laden schmeissen...

...nur so ist mir die vorgetragene Konstellation vorstellbar, ohne an ein Fake zu denken...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FearOfTheDuck

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #9 am: 14.02.2023 09:54 »
Auch möglich. Nicht jede Leiter führt ganz nach oben... ;)

Bliebe die grundsätzliche Frage von Organisator.

Elur

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #10 am: 14.02.2023 23:04 »
Grundsätzlich mag das stimmen, die Frage ist, ob das seine Grenzen hat?

Im Sachverhalt dient der sogar Beamte außerhalb seiner Laufbahn. Müsste man nicht zumindest schauen, ob er dazu befähigt ist?

Vor einigen Jahren wurden in unserer Behörde auch für die Beamten die Tätigkeit bewertet. Meine wurde damals mit A9/10, obwohl ich gerade erst Regierungssekretärin war. Hat mir aber vielleicht insoweit geholfen, als dass ich sehr gute Beurteilungen bekam und dann über ein Fernstudium an der Hochschule des Bundes den Aufstieg in den gehobenen Dienst machen konnte.

Beamtendiesel

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #11 am: 23.02.2023 20:54 »
Kann dir keine Antwort auf die Frage geben, sehe es aber auch als Berufseinstiger (Beamter), dass die Konstellation gerne ausgenutzt wird. Habe einige ehemalige Kommilitonen, die deutlich höherwertige Aufgaben übernehmen, eben aus dem Grund den du nanntest: Es ist sonst keiner da und die die da sind bekommen weitere Aufgaben nachgeschmissen.

Fred vom Jupiter

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Antw:Zusätzliche Arbeit
« Antwort #12 am: 28.02.2023 21:23 »
Hallo,

das kommt mir bekannt vor, ist einem Kollegen auch so ergangen, die Frage wäre aber auch tatsächlich, was wäre mit der Beurteilung.
Elur hat es ja auch schon selbst erlebt, aber wie würden die dann aussehen?
Eine Beurteilung in zwei Teile? Oder wird alles vermanscht in einem allgemeinen Teil?
Müssten dann nicht auch zwei verschiedene Maßstäbe zu tragen kommen?
Gute Arbeit im gehobenen Dienst ist doch was anderes wie gute Arbeit im höheren Dienst, oder?

Keine Ahnung, würde mich aber interessieren und gleich zum Schluss, ich kann meinen ex, ex Kollege nicht mehr fragen.

Grüße
Fred