Hallo,
bei mir gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Auszahlung/ Zeitgutschrift von Feiertagszuschlägen nach §8 Absatz1 d) des Tarifvertrages.
Angewendet wurde "mit Freizeitausgleich 35%"
Ich habe für jede Feiertagsstunde 1h Zeitgutschrift und 35% Auszahlung (=135%) bekommen.
Nach meinem Verständnis müßte ich 1h für die geleistete Arbeit plus 1h als Zeitzuschlag + 35% Auszahlung (=235%) bekommen; denn wenn ich "ohne Freizeitausgleich 135%"bekommen würde wären es ja auch 235%.
Es handelt sich um Überstunden.
Hat jemand Erfahrungnen mit der Berechnung bzw wie wird es bei Euch gehandhabt?
oder
Wie interpretiert man den §8 Absatz1 d)
Viele Grüße