Autor Thema: Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!  (Read 7519 times)

jobrad

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FORUM ARBEITSRECHT
Jobrad: Abrechnung stimmt nicht oder doch?
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 14. Februar 2023 | 07:55
Von hoschiming
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 Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobrad: Abrechnung stimmt nicht oder doch?
Hallo,

ich hatte im vorletzten Monat einen Jobrad-Vetrag abgeschlossen. Ab letzten Monat hat sich mein Brutto dauerhaft für die Zukunft erhöht, es wird also nicht wieder geringer, die Abrechnungsstelle meines AGs zieht aber denselben Nettobetrag als Direktversicherung ab, wie im vorletzten Monat. Im Jobrad-Vertrag steht eine Gesamtnutzungsrate X und eine Umwandlungsrate Y. Für diesen Monat habe ich mir eben eine Probeabrechnung geben lassen, in der wieder die alte Umwandlungsrate als Direktversicherung in Netto in Abzug gebracht wird.

Im Jobrad-Vetrag steht:

"1. Barlohnumwandlung
Der Mitarbeiter wandelt, in entsprechender Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrags, aus seinem Anspruch auf Brutto- Arbeitsentget monatlich einen Teilbetrag in Höhe der auf Seite 1 genannten Umwandlungsrate in einen Anspruch auf Nutzung eines Fahrzeugs um. Die Entgeltumwandlung beginnt mit dem auf die Übernahme des Fahrzeugs folgenden Monatsersten und läuft 36 Monate. Ein sich eventuell aus der Fahrradüberlassung ergebender geldwerter Vorteil unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass sich die Regelungen der Versteuerung auch t ährend der Laufzeit der Überlassung ändern können."

Ich hatte mich bereits im Vorfeld bei Jobrad telefonisch und schriftlich erkundigt, ob sich (logischerweise) die Umwandlungsrate bei steigendem Brutto erhöht, was bejaht wurde.

Unsere Abrechnungsstelle verweist auf die im Vertrag stehende Umwandlungsrate Y, die für sie maßgeblich ist - bei Vetragsbeginn bei niedriegerem Brutto und für jetzt und die Zukunft bei hòherem Brutto.

Diese bezog und bezeiht sich ja aber auf das alte niedrigere Brutto.

Durch das jetzt höhere Brutto, habe ich aber ja höhere Lohnsteuer- und SV-Abzüge und dadurch verringert sich ja die Umwandlungsrate/Nettobelastung.

Wenn ich die alte Umwandlungsrate x 36 rechne, komme ich zu einer einer höheren Summe, als das Fahrrad gekostet hat. Ich habe also keine Ersparnis, die ich nach 36 Monaten haben sollte, sondern einen Draufleger.

Das kann doch bitte nicht sein, oder?!

Habe ich einen Denk-/Rechenfehler oder macht (hoffentlich) die Abrechnungsstelle meines AGs was falsch?

Falls Letzteres, wie gehe ich da am besten weiter vor? Gibt es da bitte eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich stützen und der Abrechnungsstelle vorlegen kann?

Danke Euch.

VG

Isie

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Wie lautet die Formulierung, auf die hier Bezug genommen wird:
Der Mitarbeiter wandelt, in entsprechender Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrags, aus seinem Anspruch auf Brutto- Arbeitsentget monatlich einen Teilbetrag in Höhe der auf Seite 1 genannten Umwandlungsrate in einen Anspruch auf Nutzung eines Fahrzeugs um.

was_guckst_du

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...ist die Umwandlungsrate in € oder in % ausgewiesen?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

jobrad

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Wie lautet die Formulierung, auf die hier Bezug genommen wird:
Der Mitarbeiter wandelt, in entsprechender Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrags, aus seinem Anspruch auf Brutto- Arbeitsentget monatlich einen Teilbetrag in Höhe der auf Seite 1 genannten Umwandlungsrate in einen Anspruch auf Nutzung eines Fahrzeugs um.

Welche Formulierung? Wie ist das bitte gemeint?

jobrad

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...ist die Umwandlungsrate in € oder in % ausgewiesen?


was_guckst_du

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...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

jobrad

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...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

Dann ergibt das Ganze doch keinen Sinn! Oder?

Ich muss ja jetzt so unterm Strich mehr fürs Fahrrad bezahlen, als wenn ich es bar gekauft hätte.

Lt. Jobrad liegt es schriftlich vor, dass die Umwandlungsrate vom Brutto abzuziehen ist und somit dann ja nicht vom Netto. Diese Umwandlungsrate unterliegt doch der Steuer und der SV. Erhöht sich das Brutto desto höher sind die entsprechenden Abzüge, also auch die Abzüge auch von der Umwandlungsrate, sodass die Nettobelastung geringer ist. Und genau das spuckt mir der Jobrsdrechner auch aus. Gebe ich z. B. ein Brutto von 3000 ein und dann 4000 ist die Nettobelastung beim selben Kaufpreis geringer.

Kaiser80

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...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

Dann ergibt das Ganze doch keinen Sinn! Oder?

Doch, doch. Riesen Pull-Faktor für den öD im Wettbewerb um Arbeitskräfte... Da haben die Tarifvertragsparteien mal richtig einen rausgehauen.

Isie

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Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.

jobrad

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Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.

Dann ergibt doch der Jobradrechner und deren Antwort(en) keinen Sinn. :-/

Und nun? Für mehr Geld wollte ich das Fahrrad nun auch nicht geleast haben! :-(

Organisator

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Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.

Dann ergibt doch der Jobradrechner und deren Antwort(en) keinen Sinn. :-/

Und nun? Für mehr Geld wollte ich das Fahrrad nun auch nicht geleast haben! :-(

Vertrag kündigen.

maiklewa

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Fangen wir mal hinten/unten an: Son Vertrag ist nicht ohne Weiteres seitens des AGs kündbar.

Zur Ausgangsfrage: Euer AG bzw. der Mensch, der für die Anrechnung zuständig ist, ist dumm. Hier ist alles nachzulesen:

https://www.jobrad.org/aktuelles/faq.html#faq-steuerlichvertraglich

Vllt mal den AG auf die AG-Hotline von Jobrad hinweisen. Da wird denen geholfen.

Notfalls ne interne Schlichtungsstelle beauftragen.

PS: Dein AG sollte sich um eine andere Kraft in der Abrechnung kümmern. Wer weiß, was alles sonst noch so da schiefläuft!?

Isie

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Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert und verbeitragt werden, und zwar 0,25 % des Bruttolistenpreises. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen auf den monatlichen Bruttoentgeltumwandlungsbetrag ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.

Eine sehr übersichtliche Darstellung des Rechenweges findet sich z. B. hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-dienstrad-1-nettolohnoptimierung-durch-dienstrad-per-gehaltsumwandlung_idesk_PI42323_HI15180077.html
« Last Edit: 14.02.2023 13:27 von Isie »

WasDennNun

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Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert werden, und zwar mit 0,25 %. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.
Also dann rechne es mal richtig aus, dann wirst du erkennen, dass es durchaus ins Gewicht fällt.
(1 € weniger Rente monatlich sind ja rechnerisch locker 240€ nominal)
Aber wenn du tatsächlich das Rad nur zum UVP kaufen kannst und nicht Cash und mit Rabatt, dann kann es durchaus Sinn machen.
Bei den meisten Freunden ist es aber nichts anderes als ein Zinsgünstiges Darlehen und ich kenne niemanden bei dem es ein ziemliches Ersparnis ist.
Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)

Isie

  • Gast
Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)

Stimmt, das habe ich nicht bedacht. Ein Beispiel dafür findet sich natürlich auch bei Haufe: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-dienstrad-5-kauf-nach-leasingende_idesk_PI42323_HI15180081.html