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Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!

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was_guckst_du:
...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

jobrad:

--- Zitat von: was_guckst_du am 14.02.2023 10:03 ---...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

--- End quote ---

Dann ergibt das Ganze doch keinen Sinn! Oder?

Ich muss ja jetzt so unterm Strich mehr fürs Fahrrad bezahlen, als wenn ich es bar gekauft hätte.

Lt. Jobrad liegt es schriftlich vor, dass die Umwandlungsrate vom Brutto abzuziehen ist und somit dann ja nicht vom Netto. Diese Umwandlungsrate unterliegt doch der Steuer und der SV. Erhöht sich das Brutto desto höher sind die entsprechenden Abzüge, also auch die Abzüge auch von der Umwandlungsrate, sodass die Nettobelastung geringer ist. Und genau das spuckt mir der Jobrsdrechner auch aus. Gebe ich z. B. ein Brutto von 3000 ein und dann 4000 ist die Nettobelastung beim selben Kaufpreis geringer.

Kaiser80:

--- Zitat von: jobrad am 14.02.2023 10:41 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 14.02.2023 10:03 ---...dann handelt es sich um eine statische Umwandlungsrate und die Abrechnungsstelle verhält sich vertragstreu...

...JobRad ist in meinen Augen eine win/win Situation...es gewinnt immer der AG und der Fahrradhändler... 8)

--- End quote ---

Dann ergibt das Ganze doch keinen Sinn! Oder?


--- End quote ---
Doch, doch. Riesen Pull-Faktor für den öD im Wettbewerb um Arbeitskräfte... Da haben die Tarifvertragsparteien mal richtig einen rausgehauen.

Isie:
Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.

jobrad:

--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 10:49 ---Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.

--- End quote ---

Dann ergibt doch der Jobradrechner und deren Antwort(en) keinen Sinn. :-/

Und nun? Für mehr Geld wollte ich das Fahrrad nun auch nicht geleast haben! :-(

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