Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!
Organisator:
--- Zitat von: jobrad am 14.02.2023 10:56 ---
--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 10:49 ---Für die Jobrad-Entgeltumwandlung gilt doch ein fester Steuersatz. Insoweit spielt es überhaupt keine Rolle, ob du durch eine Entgelterhöhung in einen anderen Steuersatz kommst.
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Dann ergibt doch der Jobradrechner und deren Antwort(en) keinen Sinn. :-/
Und nun? Für mehr Geld wollte ich das Fahrrad nun auch nicht geleast haben! :-(
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Vertrag kündigen.
maiklewa:
Fangen wir mal hinten/unten an: Son Vertrag ist nicht ohne Weiteres seitens des AGs kündbar.
Zur Ausgangsfrage: Euer AG bzw. der Mensch, der für die Anrechnung zuständig ist, ist dumm. Hier ist alles nachzulesen:
https://www.jobrad.org/aktuelles/faq.html#faq-steuerlichvertraglich
Vllt mal den AG auf die AG-Hotline von Jobrad hinweisen. Da wird denen geholfen.
Notfalls ne interne Schlichtungsstelle beauftragen.
PS: Dein AG sollte sich um eine andere Kraft in der Abrechnung kümmern. Wer weiß, was alles sonst noch so da schiefläuft!?
Isie:
Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert und verbeitragt werden, und zwar 0,25 % des Bruttolistenpreises. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen auf den monatlichen Bruttoentgeltumwandlungsbetrag ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.
Eine sehr übersichtliche Darstellung des Rechenweges findet sich z. B. hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-dienstrad-1-nettolohnoptimierung-durch-dienstrad-per-gehaltsumwandlung_idesk_PI42323_HI15180077.html
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 13:10 ---Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert werden, und zwar mit 0,25 %. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.
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Also dann rechne es mal richtig aus, dann wirst du erkennen, dass es durchaus ins Gewicht fällt.
(1 € weniger Rente monatlich sind ja rechnerisch locker 240€ nominal)
Aber wenn du tatsächlich das Rad nur zum UVP kaufen kannst und nicht Cash und mit Rabatt, dann kann es durchaus Sinn machen.
Bei den meisten Freunden ist es aber nichts anderes als ein Zinsgünstiges Darlehen und ich kenne niemanden bei dem es ein ziemliches Ersparnis ist.
Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)
Isie:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.02.2023 13:20 ---Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)
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Stimmt, das habe ich nicht bedacht. Ein Beispiel dafür findet sich natürlich auch bei Haufe: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-dienstrad-5-kauf-nach-leasingende_idesk_PI42323_HI15180081.html
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