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Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!

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maiklewa:
Bei dem ganzen OT und 1 € weniger kann man wohl verkraften!

S. den link von Jobrad. Den dem AG vorlegen und auf seinen Fehler hinweisen.

Isie:

--- Zitat von: jobrad am 14.02.2023 09:36 ---
Wenn ich die alte Umwandlungsrate x 36 rechne, komme ich zu einer einer höheren Summe, als das Fahrrad gekostet hat. Ich habe also keine Ersparnis, die ich nach 36 Monaten haben sollte, sondern einen Draufleger.

Das kann doch bitte nicht sein, oder?!

Habe ich einen Denk-/Rechenfehler oder macht (hoffentlich) die Abrechnungsstelle meines AGs was falsch?

--- End quote ---

https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen/gehaltsumwandlung.html "Die Umwandlungsrate ist die Rate, die dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auf der Basis der Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Aus der monatlichen Nutzungsrate. Das ist die anfallende Rate für die Nutzung des JobRads oder Jobbikes.
2. Monatliche Rate für die JobRad-Vollkaskoversicherung und JobRad-Mobilitätsgarantie plus optional für die JobRad-Inspektion bzw. JobRad-FullService, falls diese zusätzlichen Services nicht vom Arbeitgeber getragen werden."

maiklewa:
Vom Brutto nicht vom Netto!

Wenn TE das in das Hirn des Bezügeberechners bekommt, ist alles gut.

Falsche Entgeltabrechnungen haben iÜ Konsequenzen!

Rentenonkel:
Die Frage ist, ob die Abrechnung tatächlich falsch ist oder lediglich falsch gelesen wird. Der Jobrad Anbieter bekommt natürlich die gesamte Rate überwiesen. In der Gehaltsabrechnung ist das jedoch etwas missverständlich dargestellt. Daher muss man schauen, was ist tatsächliches Brutto, was ist SV Brutto und was ist steuerliches Brutto. Gerade im Zusammenhang mit Jobrad und VBL kann das durchaus unübersichtlich sein. Wichtig ist daher, dass die Rate vom steuerpflichtigem Brutto und vom beitragspflichtigem Brutto abgezogen wird. Dann werden diese Beiträge anteilig reduziert und der Nettobetrag vor dem Abzug des Jobrad Leasing steigt dadurch.

Man müsste sich quasi als Vergleich mal eine Probeberechnung ohne das Jobrad ausrechnen lassen und schauen, was dann netto bei einem selbst mehr überwiesen wird. Diesen Nettounterschied müsste man dann mal 36 rechnen und hätte dann die Nettobelastung ausgerechnet. Dazu kommt dann noch der geldwerte Vorteil, den man ggf. hat, wenn man nach 36 Monaten das Fahrrad aus dem Leasing kauft.

Da man das Leasing vom Listenpreis bezahlt, kann ein solcher Vertrag unter dem Strich auch teurer sein als ein klassischer Kauf des Fahrrades. Gut gemeint ist halt nicht immer gut gemacht ...

carriegross:
Ich verstehe (auch) nicht, was für die Personalabteilung so schwierig ist!

Die Bruttolohnumwandlung wird vom ... Brutto abgezogen. Von diesem Brutto wird LSt und SV bezahlt, dann ergibt sich ein Netto, das niedriger ist, als wenn vom Gesamtbrutto keine Bruttolohnumwandlung abgezogen wird.

Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

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