Autor Thema: Zulagenzahlung während Schwangerschaft Pflege  (Read 1090 times)

Glitzersteinchen089

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Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu den Zulagenzahlungen während der Schwangerschaft.

Kurz zu mir, ich arbeite als akademisch qualifizierte Pflegekraft im Maßregelvollzug (3-Schichtsystem + Bereitschaftsdienste) und werde nach TvöD VKA 9b Stufe 3 bezahlt. Wegen Corona wurde ich in meiner ersten Schwangerschaft sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt und habe damals eine "Zulagen-Ausgleichszahlung" auf Grundlage der Zulagen der letzten 3 Monate erhalten.

Ich dachte, dass diese  "Zulagen-Ausgleichszahlung" immer gezahlt wird (auch ohne Beschäftigungsverbot), da man ja nach MuschG in seinen Arbeitszeiten eingeschränkt wird (auf freiwilliger Basis kann manchmal eine Ausnahme gemacht werden, weiß ich).

Jetzt habe ich "gehört", dass dies nur während Corona so war und sonst keine Ausgleichszahlungen getätigt werden. Stimmt das? Ich habe das Forum und den Tarifvertrag durchforstet, aber nichts dazu gefunden.

Sollte ich nun erneut schwanger werden, werde ich vermutlich kein Beschäftigungsverbot bekommen, werde aber "in ein Büro" versetzt (aufgrund der Gefährlichkeit des Maßregelvollzugs), da fallen ja jegliche Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Zulagen weg - auch dann keine Ausgleichszahlung? Wenn ja, ist es ja eine Benachteiligung der werdenden Mutter, welche ja nach Gesetzt nicht sein darf.

Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Danke schonmal fürs Lesen  :)

Lg

Isie

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Antw:Zulagenzahlung während Schwangerschaft Pflege
« Antwort #1 am: 14.02.2023 10:38 »
Diese Zulagenzahlung nennt sich Mutterschutzlohn. Mutterschutzlohn ersetzt das komplette Entgelt, wenn es sich um ein vollständiges Beschäftigungsverbot handelt. Bei einem teilweisen Beschäftigungsverbot ersetzt der Mutterschutzlohn die Entgeltminderung. Dies gilt auch dann, wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr ausgeübt werden kann, aber eine andere Tätigkeit übertragen wird, die mit einem niedrigeren Entgelt verbunden ist. Dies ist oftmals der Fall, wenn für die ursprüngliche Tätigkeit ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere gilt. Siehe auch
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

Glitzersteinchen089

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Antw:Zulagenzahlung während Schwangerschaft Pflege
« Antwort #2 am: 14.02.2023 10:54 »
.Dies gilt auch dann, wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr ausgeübt werden kann, aber eine andere Tätigkeit übertragen wird, die mit einem niedrigeren Entgelt verbunden ist. Dies ist oftmals der Fall, wenn für die ursprüngliche Tätigkeit ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere gilt. Siehe auch
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

Ok danke dir, mir war nicht klar, dass es bei einer Versetzung als teilweises Beschäftigungsverbot gilt und somit Mutterschutzlohn gezahlt werden muss.

Wie verhält es sich wenn keine Versetzung stattfindet und die Schichten (Nachtdienste, Bereitschaften) nach MuSchG nicht abgeleitet werden? Habe ich dann Pech gehabt? Oder erhalte ich dann auch Mutterschutzlohn, weil es sonst zu einer Benachteiligung durch niedrigeres Entgelt kommt?

Isie

  • Gast
Antw:Zulagenzahlung während Schwangerschaft Pflege
« Antwort #3 am: 14.02.2023 12:54 »
Ja. Entgeltminderungen, die auf einem Beschäftigungsverbot beruhen, werden durch den Mutterschutzlohn ausgeglichen.