Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage an die Experten hier. Mein Arbeitgeber hält mich leider seit Monaten mit einer Antwort hin...
Ich bin seit 1990 als Angestellter bei einer großen Kommunalverwaltung in Hessen beschäftigt. Bezahlt wurde ich früher nach BAT, irgendwann
dann nach TVOED VKA...
Im März 2022 habe ich nach einer geplanten OP für drei Tage Krankengeld bezogen. Die entsprechende Bescheinigung meiner Krankenkasse über die Höhe dieser Leistung habe ich bei meinem AG eingereicht.
Im März 2022 wurde ich noch nach E13 TVOED VKA plus Arbeitsmarktzulage bezahlt. Aktuell bin ich in die E14 TVOED VKA plus Arbeitsmarktzulage eingruppiert.
Nach meinem Kenntnisstand und Auskunft meiner Krankenkasse besitzen die Altfälle (frühere langjährige BAT-Beschäftigte) beim Übergang zum TVOED einen erweiterten Schutz hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Es wird wohl heute durch den Arbeitgeber - statt der früheren kompletten Lohnfortzahlung von mehr als sechs Wochen - ein Krankengeldzuschuss bis zum üblichen Nettogehalt des Beschäftigten gezahlt.
Diesen Zuschuss habe ich aber bis heute nicht erhalten. Bedingt durch die drei Tage Krankengeld hatte ich bei meiner entsprechenden Gehaltsabrechnung damals etwa 80 Euro netto weniger als üblich.
Ich kann mir nicht erklären, warum dieser Krankengeldzuschuss in meinem Fall nicht zur Anwendung kam. Wie gesagt, von meinem AG erfolgt auf meine schriftliche Anfrage seit Monaten keine Reaktion...
Gibt es vielleicht eine Gehaltsobergrenze, bei der dieser Krankengeldzuschuss nicht mehr zur Anwendung kommt? Ich konnte in den Tiefen der Bestimmungen nichts zielführendes finden. Bin aber auch kein Jurist.
Könnt Ihr mir helfen und Licht ins Dunkle bringen?
Herzlichen Dank.
LG