Autor Thema: Ruhendes Arbeitsverhältnis?  (Read 1351 times)

Lisbeth1

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Ruhendes Arbeitsverhältnis?
« am: 14.02.2023 16:30 »
Hallo zusammen,

folgende Situation beschäftigt mich gerade:
Zwischen Person X und Arbeitgeber Y wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen. Beide Parteien haben unterschrieben.
X informiert den AG einige Wochen vor Dienstbeginn darüber, dass er den Dienst aus persönlichen Gründen nicht antreten kann.
Telefonisch wird besprochen, dass X das auch nochmal per E-Mail der Personalabteilung mitteilen soll, was X auch macht. Es kommt jedoch keine Antwort mehr.

X hat offiziell nicht gekündigt und auch vom AG wird keine Kündigung ausgesprochen. Der Dienst wird nicht angetreten und somit auch kein Entgelt gezahlt.

Nun stellt sich die Frage;
Besteht das Arbeitsverhältnis offiziell noch und "ruht" nur (wie z.B. im Rahmen eines Sonderurlaubes)? Also könnte X irgendwann den Arbeitsplatz erneut für sich beanspruchen?
Ist der Arbeitsvertrag noch wirksam?

Viele Grüße!




Organisator

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis?
« Antwort #1 am: 14.02.2023 16:35 »
Wie würdest du denn interpretieren, wenn jemand ankündigt, den Vertrag nicht einhalten zu wollen?

Da die Kündigung des Arbeitsverhältnisses jedoch der Schriftform bedarf, und keiner schriftlich gekündigt hat, besteht das Arbeitsverhältnis wohl weiter. Beide Seiten kommen ihren Hauptpflichten jedoch nicht nach, ohne das dies vereinbart wäre.

Lisbeth1

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis?
« Antwort #2 am: 14.02.2023 16:41 »
...Ich würde es grundsätzlich so interpretieren, dass jemand der den Dienst nicht antritt auch im Anschluss keinen Anspruch mehr auf die Stelle hat (auch wenn keine Kündigung ausgeprochen wurde). Das "Ruhen" kenne ich bisher nur, wenn ein Sonderurlaib beantragt wird oder wegen Mutterschutz, EM Rente etc....

FearOfTheDuck

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis?
« Antwort #3 am: 14.02.2023 17:04 »
Könnten aus so einer Situation irgendwelche Ansprüche entstehen oder sind diese quasi alle an die Hauptpflichten gebunden?

Organisator

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Antw:Ruhendes Arbeitsverhältnis?
« Antwort #4 am: 14.02.2023 17:12 »
...Ich würde es grundsätzlich so interpretieren, dass jemand der den Dienst nicht antritt auch im Anschluss keinen Anspruch mehr auf die Stelle hat (auch wenn keine Kündigung ausgeprochen wurde). Das "Ruhen" kenne ich bisher nur, wenn ein Sonderurlaib beantragt wird oder wegen Mutterschutz, EM Rente etc....

Da von beiden Seiten keine Ansprüche geltend gemacht werden wäre es doch am einfachsten, seitens des AG eine (umgangssprachlich) Probezeitkündigung auszusprechen. Dann endet jede Diskussion um das "was wäre wenn".