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[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation

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Hummel2805:
Ich verstehe das nicht!

Bei A 11, 3 Kindern und Mietstufe II - Wie hoch ist der AEZ?

sapere aude:

--- Zitat von: Hummel2805 am 20.02.2023 16:06 ---Ich verstehe das nicht!

Bei A 11, 3 Kindern und Mietstufe II - Wie hoch ist der AEZ?

--- End quote ---

Der Abschmelzbetrag wird von der Summe der alimentativen Ergänzungszuschläge für Verheiratete und für das erste und zweite Kind abgezogen. Der alimentative Ergänzungszuschlag ab dem dritten Kind wird in voller Höhe gewährt.

Ich würde daher so rechnen:

Summe Verheiratete und für das erste und zweite Kind bei Mietstufe II = 0+0+126,00 = 126
Abschmelzbetrag nach § 41 Absatz 2 bei A13 = 204,00
AEZ Verheiratete und für das erste und zweite Kind = 126,00 - 204,00 = 0

Summe ab dem dritten Kind = 146,00
Abschmelzbetrag nach § 41 Absatz 2 bei A13 = 0
AEZ ab dem dritten Kind = 146,00

AEZ Insgesamt = 146,00

sapere aude:

--- Zitat von: sapere aude am 20.02.2023 16:57 ---
--- Zitat von: Hummel2805 am 20.02.2023 16:06 ---Ich verstehe das nicht!

Bei A 11, 3 Kindern und Mietstufe II - Wie hoch ist der AEZ?

--- End quote ---

Der Abschmelzbetrag wird von der Summe der alimentativen Ergänzungszuschläge für Verheiratete und für das erste und zweite Kind abgezogen. Der alimentative Ergänzungszuschlag ab dem dritten Kind wird in voller Höhe gewährt.

Ich würde daher so rechnen:

Summe Verheiratete und für das erste und zweite Kind bei Mietstufe II = 0+0+126,00 = 126
Abschmelzbetrag nach § 41 Absatz 2 bei A13 = 204,00
AEZ Verheiratete und für das erste und zweite Kind = 126,00 - 204,00 = 0

Summe ab dem dritten Kind = 146,00
Abschmelzbetrag nach § 41 Absatz 2 bei A13 = 0
AEZ ab dem dritten Kind = 146,00

AEZ Insgesamt = 146,00

--- End quote ---

Bei A11 (irgendwo hatte ich A13 gelesen) beträgt der Abschmelzungsbetrag 124,00.
AEZ Verheiratete und für das erste und zweite Kind = 126,00 - 124,00 = 2
AEZ drittes Kind = 146,00
AEZ Insgesamt = 148,00

Finanzer:
Ein Hinweis in eigener Sache:

Der Gedanke hinter diesem Thread war, als möglichst übersichtliche Informationsansammlung zu dienen.

Die letzten Beiträge waren zwar richtig, wichtig und themenbezogen, wären im Diskussionsthread aber besser aufgehoben  ;)

Bitte in Zukunft beachten.

PolareuD:
Der Artikel betrifft zwar in erster Linie nur das Bundesland Hessen, es gibt aber auch Querbezüge zur Bundesbesoldung.

https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung

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