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[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation

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Warzenharry:
So langsam könnte man annehmen, dass das Streikverbot, bei weiterer Missachtung der Beschlüsse des BVerfG, kaum noch zu begründen sein wird.
Das Problem ist nur, dass wir ressortübergreifend nicht gut genug organisiert sind.

Wenn man wenigstens 20% der Bundesbeamten dazu bringen könnte, "auf ihren Körper zu hören" und evtl. mal öfter zum Arzt zu gehen, würde dass schon mal ein Schuss vor den Bug des BMI geben.

Sollte das Streikverbot irgendwann fallen, dann sollten auch ALLE Beamten zusehen, dass sie an einem Warnstreik teilnehmen.
Man pokert hier mit den Beamten und hoft auf deren moralischen Kompass, dass Berufs-Feuerwehrleute und Polizisten eben NICHT streiken, selbst wenn Sie es dürften.
Es ist aber extremst fahrlässig, darauf zu wetten.
Man stelle sich mal vor, die Beamten würden einfach mal 3 Tage nicht zum Dienst erscheinen, möglichst in allen Bundesbehörden...das wäre der Supergau / KO für die Regierung.

Sicherheitsbehörden, BEetzA, Kanzleramt, BMI, BMVg, AA um nur wenige zu nennen.

Was würde das passieren.....dann würde man an unsere Moral appellieren und uns als Unmenschen darstellen, wenn es aber um eine Beendigung dieses wiederrholten, massiven und bewusten Verfassungsbruchs geht, dann spielen Moral und Werte keine Rolle. Dann zählt nur der Haushalt und die Wiederwahl.

Dass es hintenrum viel Teurer wird, sollte es so kommen, sieht man nicht oder hält es für so unwarscheinlich, dass
man das Risiko in Kauf nimmt.  >:( >:(

PolareuD:
Potentiell in 2023 anstehende Entscheidungen des BVerfG mit Bezug zur amtsangemessenen Alimentation:

2 BvL 2/16,                 Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt
2 BvL 3/16,                 Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur
2 BvL 4/16,                 Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A,
2 BvL 5/16,                 C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG
2 BvL 6/16                  verfassungswidrig sind.
2 BvL 13/18                Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts
                                 zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur
                                 Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007
                                 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist.
2 BvL 5/19                 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob
                                 einzelne Vorschriften des niedersächsischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für
                                 verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012
                                 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG
                                 verfassungswidrig sind.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html

OpaJürgen:
Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum aktuellen Entwurf des BMI:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

flip:

--- Zitat von: OpaJürgen am 09.03.2023 12:05 ---Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum aktuellen Entwurf des BMI:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

--- End quote ---

Guten Morgen, das wurde schon am 27.02.2023 hier
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg280047.html#msg280047
gepostet.

Phoenix:
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Quo-vadis-Amtsangemessene-Alimentation-Nicht-vor-2024?open&ccm=000

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