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[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
PublicHeini:
Kann ich jetzt auch noch rückwirkend für die Jahre 2020 und ff. Widerspruch einlegen? Muss ich das dann für jedes Jahr einzeln machen oder kann ich dann in einem Widerspruch für die anderen Jahre auch mitmachen?
Lichtstifter:
Antwort gibt es auf Seite 2
Jedes Jahr für das laufende Jahr ein neuer Widerspruch, um auf "Nummer sicher" zu gehen.
PolareuD:
--- Zitat von: PublicHeini am 03.05.2023 09:50 ---Kann ich jetzt auch noch rückwirkend für die Jahre 2020 und ff. Widerspruch einlegen? Muss ich das dann für jedes Jahr einzeln machen oder kann ich dann in einem Widerspruch für die anderen Jahre auch mitmachen?
--- End quote ---
Widersprüche sind nur für das laufende Jahr möglich und müssen jährlich erneut erhoben werden.
Zur Info: Der Sammelthread dient nur zur Darstellung der wichtigsten Informationen rund um das Thema "Amtsangemessene Alimentation". Fragen und Diskussionen sollen und können im dazugehörigen Diskussionsthread "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" gestellt werden.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
Einigung2023:
--- Zitat von: PolareuD am 03.05.2023 15:25 ---Laut Verdi liegt der Referentenentwurf zwischenzeitlich in 2. Fassung vor (s. Link):
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110
--- End quote ---
Der link führt aber zu dem 1. Entwurf stand Januar 2023. auch sind im Text von Verdi genau die Punkte aus der 1. Fassung kritisiert. Vllt meinten die mit 1. Entwurf den aus von Horst Seehofer 🤷♂️
Hummel2805:
Das ist eindeutig, der Artikel bezieht sich auf den Ersten von Horst Seehofer.
Da kann man mal sehen, was unser Horst für uns gemacht hat! Wäre der noch weiter Innenminster gewesen, hätte er sich gegen den Olafzwerg durchgesetzt!
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