Autor Thema: Wie bindend ist ein Attest für regelmäßige Arbeitszeiten  (Read 3028 times)

Lotti

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Hallo an alle,

ich war aufgrund meiner Depressionen lange im Krankenstand. Mein AG hat für solche Erkrankungen leider nicht viel übrig und hat mir den Wiedereinstieg eher schwer als leicht gemacht. Da ein regelmäßiger Tagesrhythmus wichtig für mich ist, habe ich vor mir von meinem behandelnden Facharzt ein Attest darüber ausstellen zu lassen, dass regelmäßige Arbeitszeiten für meine Gesundheit wichtig sind. Somit werde ich allerdings die Sprechzeiten für den Bürgerverkehr an zwei Tagen nicht abdecken können. In meiner Abteilung sind zwei weitere Mitarbeiter, die diese Zeiten abdecken. Da ich fest damit rechne, dass mein Chef sich quer stellt, möchte ich gerne vorher abklopfen welche Möglichkeit ich habe um an mein Recht zu kommen. Leider ist unser Personalrat nicht wirklich auf Zack und somit wahrscheinlich keine große Hilfe. Ich habe damals auch kein BEM Gespräch angeboten bekommen, der Personalrat und auch das Personalamt kannten es einfach nicht. Kann mir jemand sagen, wie bindend ein solches Attest ist und was ich machen kann, wenn mein Chef die Umsetzung verweigert?

SVAbackagain

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Welches Recht?

Sjuda

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Erfahrungsgemäß drehen sich solche Probleme meist um das Ende der Sprechzeiten, d.h. wer bleibt wie oft und wann "lange", wem ist das aus verschiedensten Gründen nicht möglich und wer fühlt sich ungerecht behandelt, weil er überdurchschnittlich oft dran ist.

Sollte es auch hier um das Ende der Sprechzeiten gehen, dann sehe ich keinen Widerspruch.

Regelmäßige Arbeitszeiten sind mit der Absicherung der Sprechzeit vereinbar, wenn man einfach jeden Tag so spät mit der Arbeit beginnt, das unter Ableistung der täglichen Sollarbeitszeit und unter Berücksichtigung der Pausen das tägliche Arbeitsende auf eine Zeit fällt, die nach dem spätesten Ende der abzusichernden Sprechzeit liegt.

Ein regelmäßiger Tagesrhythmus wäre so gewährleistet.

Lotti

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Das beantwortet weder meine Frage nach der Wirkung des Attests, noch die weitere Vorgehensweise wenn sich mein Chef quer stellt. Trotzdem danke für den Beitrag, immer noch hilfreicher als der Kommentar über Ihrem.

SVAbackagain

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Du behauptest in Deinem Beitrag ein Recht zu haben. Da sich der Sachverhalt auf diese Behauptung stützt, ist meine Frage die wesentliche: welches Recht meinst Du innezuhaben? Solange das nicht beantwortet worden ist, kann eine Bearbeitung des Sachverhalts nicht erfolgen. Wenn Du meinst, meine Frage sei nicht hilfreich, hättest Du den Sachverhalt besser schildern müssen. Schwächen in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der den Sachverhalt schildert.

Lotti

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Wie kleinlich kann man sein? Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Das der ganze Sachverhalt nur auf dieser Aussage beruht ist halt auch totaler Quatsch. Vielleicht findet sich ja noch jemand der mir meine Fragen beantworten kann und nicht auf einzelnen Wörtern Rum reitet!

E15TVL

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Wenn du nicht willens bist dein Begehren ("Recht"?) zu beschreiben, wie soll dir dann geholfen werden?

FearOfTheDuck

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Also möchtest du eher einen Rat haben, wie du in deiner Situation handeln könntest?
Da das einen großen Unterschied macht zu der Möglichkeit, es könnte ein rechtlicher Anspruch vorhanden sein, ist die Frage, ob es einen solchen gibt oder nicht, alles andere als kleinlich.

Lotti

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Hab ich doch! Ich möchte gerne wissen wie bindend ein solches Attest ist und was ich machen kann wenn der AG sich quer stellt. Und nein, ich weiß nicht ob ich ein Recht darauf habe, ich habe mich lediglich falsch ausgedrückt....junge, junge wie sehr kann man sich an einem Wort festhängen?

Muckel

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Vielleicht solltest Du den das Attest ausstellenden Arzt fragen, ob aus der Bescheinigung ein grundsätzlicher Anspruch (ein "Recht") erwächst. Wir kennen weder die Bescheinigung, noch deren Wortlaut.

brian

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Sjuda hat ja eine Möglichkeit aufgezeigt, wie regelmäßige Arbeitszeiten zu machen sind. Es geht also.

FearOfTheDuck

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Deshalb ist es wohl zielführender, du legst deinem AG das Attest einfach vor und besprichst dort das weitere Vorgehen. Du siehst ja dann an der Reaktion, wie er das Attest einschätzt. Eventuell schickt er dich auch zum Betriebsarzt, um dessen Meinung zu hören. Das lässt sich letztlich aber hier nicht abschätzen.

Was dir aber völlig egal sein kann, ist, wie dein Vorgesetzter reagiert.

ACDSee

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Ein Attest ist eine formalisierte ärztliche Meinung. Dein Arzt attestiert dir etwas. Dein Arbeitgeber wird sich aus Führsorgegründen sicherlich daran orientieren. Fraglich ist halt nur, was konkret attestiert wurde. Aus deiner Darstellung ist dazu leider nicht viel zu lesen. Evtl. kannst du das noch konkretisieren.

Beispiel: Wie defniert dein Arzt denn regelmäßige Arbeitszeiten?
Sind dies zwingend täglich gleiche Zeiten: also z.B. immer 07:30-16:00 Uhr oder ginge auch immer der gleiche Wochenablauf also z.B.:

Mo: 07:30-15:30 Uhr. (7:30)
Di: 07:30-17:30 Uhr. (9:45)
Mi: 07:30-15:30 Uhr. (7:30)
Do: 07:30-17:30 Uhr. (9:45)
Fr: 07:30-12:30 Uhr. (5:00)

= 39,5h

Das wäre auch regelmäßig aber halt nicht tagesidentisch.

Fraglich ist auch, was dein unmittelbarer Chef damit zu tun hat. Das Attest würde ich bei der Personalabteilung einreichen und mit denen abstimmen, wie der weitere Einsatz unter welchen Bedingungen erfolgt. Evtl. setzt man dich dann auch auf eine andere Stelle, die besser geeignet wäre.

WasDennNun

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Lotti:
Wenn dein Arzt dir einen Attest ausschreibt, dass zur Aufrechterhaltung deiner Arbeitsleistung eine Fixierung der Arbeitszeiten notwendig ist, dann solltest du zunächst damit zu deinem AG gehen und mit ihm vertraglich fixieren, wie deine Arbeitszeiten zukünftig sind.

Ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten, so wie dir es gefällt, wird daraus nicht erwachsen, denke ich.
(siehe @ACDSee)

BAT

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Du hast doch gar keine unregelmäßigen Arbeitszeiten geschildert.

Oder meinst du oder dein Arzt gleiche Arbeitszeiten jeden Tag?