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Wie bindend ist ein Attest für regelmäßige Arbeitszeiten

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Lotti:
Hallo an alle,

ich war aufgrund meiner Depressionen lange im Krankenstand. Mein AG hat für solche Erkrankungen leider nicht viel übrig und hat mir den Wiedereinstieg eher schwer als leicht gemacht. Da ein regelmäßiger Tagesrhythmus wichtig für mich ist, habe ich vor mir von meinem behandelnden Facharzt ein Attest darüber ausstellen zu lassen, dass regelmäßige Arbeitszeiten für meine Gesundheit wichtig sind. Somit werde ich allerdings die Sprechzeiten für den Bürgerverkehr an zwei Tagen nicht abdecken können. In meiner Abteilung sind zwei weitere Mitarbeiter, die diese Zeiten abdecken. Da ich fest damit rechne, dass mein Chef sich quer stellt, möchte ich gerne vorher abklopfen welche Möglichkeit ich habe um an mein Recht zu kommen. Leider ist unser Personalrat nicht wirklich auf Zack und somit wahrscheinlich keine große Hilfe. Ich habe damals auch kein BEM Gespräch angeboten bekommen, der Personalrat und auch das Personalamt kannten es einfach nicht. Kann mir jemand sagen, wie bindend ein solches Attest ist und was ich machen kann, wenn mein Chef die Umsetzung verweigert?

SVAbackagain:
Welches Recht?

Sjuda:
Erfahrungsgemäß drehen sich solche Probleme meist um das Ende der Sprechzeiten, d.h. wer bleibt wie oft und wann "lange", wem ist das aus verschiedensten Gründen nicht möglich und wer fühlt sich ungerecht behandelt, weil er überdurchschnittlich oft dran ist.

Sollte es auch hier um das Ende der Sprechzeiten gehen, dann sehe ich keinen Widerspruch.

Regelmäßige Arbeitszeiten sind mit der Absicherung der Sprechzeit vereinbar, wenn man einfach jeden Tag so spät mit der Arbeit beginnt, das unter Ableistung der täglichen Sollarbeitszeit und unter Berücksichtigung der Pausen das tägliche Arbeitsende auf eine Zeit fällt, die nach dem spätesten Ende der abzusichernden Sprechzeit liegt.

Ein regelmäßiger Tagesrhythmus wäre so gewährleistet.

Lotti:
Das beantwortet weder meine Frage nach der Wirkung des Attests, noch die weitere Vorgehensweise wenn sich mein Chef quer stellt. Trotzdem danke für den Beitrag, immer noch hilfreicher als der Kommentar über Ihrem.

SVAbackagain:
Du behauptest in Deinem Beitrag ein Recht zu haben. Da sich der Sachverhalt auf diese Behauptung stützt, ist meine Frage die wesentliche: welches Recht meinst Du innezuhaben? Solange das nicht beantwortet worden ist, kann eine Bearbeitung des Sachverhalts nicht erfolgen. Wenn Du meinst, meine Frage sei nicht hilfreich, hättest Du den Sachverhalt besser schildern müssen. Schwächen in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten dessen, der den Sachverhalt schildert.

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