gemäß § 48 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gilt die Grenze von 50 Jahren...Aber es gibt Ausnahmen.
Ok, Danke. Was bedeutet § 48 Abs. 1 S. 1. Nr. 2 und S. 2 Nr. 2 BHO denn genau, also die einzige Ausnahme?
Hallo, kann ein 56-jähriger Schwerbehinderter verbeamtet werden? Die Altersgrenzen sind i.d.R. niedriger, aber bei Sb dann höher?
Zitat von: Eastwestgate am 15.02.2023 14:23Hallo, kann ein 56-jähriger Schwerbehinderter verbeamtet werden? Die Altersgrenzen sind i.d.R. niedriger, aber bei Sb dann höher? Warum sollte man einen 56 jährigen Schwerbehinderten verbeamten? So dumm kann der Dienstherr ja wohl nicht sein.
Und warum sollte sich ein 56Jähriger verbeamten lassen wollen?
Seit wann sind Beamte Fachkräfte?