Hinzu kommt ja auch, wenn jemand 15 Jahre in E6 Reisekosten bearbeitet hat und nun Wohngeldsachbearbeiter in E9a beim selben Arbeitgeber wird, ist er ebenso in E9a/6 wie einer, der 15 Jahre Wohngeldsachbearbeiter war - im Gegensatz zu jemandem, der zunächst 5,5 Jahre Reisekosten in E6 gemacht hat, dann 9,5 Jahre 60/40 Reisekosten und Wohngeld gemacht hat und dann Wohngeldsachbearbeiter in E9a/5 landet.