Autor Thema: Rückwirkend Erwerbsminderungsrente  (Read 2125 times)

Koschte

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Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« am: 15.02.2023 17:21 »
Ich habe rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente ab August 2022 bekommen. Im September hatte ich Übergangsgeld bei Reha, Lohnfortzahlung, Krankengeld und Krankengeldzuschuss. Im Dezember hatte ich nur Lohnfortzahlung wegen neuer Krankheit  und Gehalt.
 Den Krankengeldzuschuss und gegebenenfalls anteiliges Weihnachtsgeld für einen Monat würde ich ja wieder rausrücken, ich soll aber auch die Lohnfortzahlung zurückzahlen und das sehe ich irgendwie gar nicht ein. Ist das rechtens.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Organisator

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #1 am: 15.02.2023 17:23 »
Ich habe rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente ab August 2022 bekommen. Im September hatte ich Übergangsgeld bei Reha, Lohnfortzahlung, Krankengeld und Krankengeldzuschuss. Im Dezember hatte ich nur Lohnfortzahlung wegen neuer Krankheit  und Gehalt.
 Den Krankengeldzuschuss und gegebenenfalls anteiliges Weihnachtsgeld für einen Monat würde ich ja wieder rausrücken, ich soll aber auch die Lohnfortzahlung zurückzahlen und das sehe ich irgendwie gar nicht ein. Ist das rechtens.

Wer fordert das von dir und aufgrund welcher (rechtlichen) Grundlage?

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #2 am: 15.02.2023 17:41 »
Ja, weil ich ja jetzt rückwirkend Rentenanspruch hätte. Und dann gibt es keine Grundlage mehr für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

flip

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #3 am: 15.02.2023 18:38 »
Ist das Arbeitsverhältnis beendet worden? Wann und zu welchem Zeitpunkt?

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #4 am: 15.02.2023 20:09 »
Ich hab am 2.1.23 den Erwerbsminderungsrenten-Bescheid bekommen. Angeblich muss noch das Integrationsamt zustimmen, aber eigentlich sollte ab Ende Januar das Dienstverhältnis enden.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

KingTut

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #5 am: 16.02.2023 08:08 »
Auf welcher (rechtlichen) Grundlage sind Sie denn der Meinung, Anspruch auf die Lohnfortzahlung zu haben?

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #6 am: 16.02.2023 08:18 »
Das hat mir noch keiner gesagt. Ich hab die Info nur vom Lohnbüro. Und ich hab mich da schon aufgeregt.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

flip

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #7 am: 16.02.2023 09:31 »
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie, solange Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. auf Krankengeld sowie -zuschuss.

Rentenonkel

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #8 am: 16.02.2023 09:36 »
Man muss hier glaube ich zwei Zeiträume unterscheiden: Bei der ersten Arbeitsunfähigkeit im August bestand ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, der definitiv nicht zurück gezahlt werden muss.

Anders sieht es aber bei der erneuten Lohnfortzahlung im Dezember aus. Arbeitgeber können Vorerkrankungen häufig auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung anrechnen, wenn ihr Arbeitnehmer erneut erkrankt. Da im Dezember erneut Lohnfortzahlung aufgrund einer "neuen" Erkrankung gezahlt wurde, ist fraglich, ob bei einer seit August vorliegenden Erwerbsminderung wirklich von einer neuen Erkrankung ausgegangen werden muss oder ob man nicht vielmehr davon ausgehen muss, dass seit August durchgehend Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung vorlag und es sich bei den wenigen Tagen der Berufstätigkeit  lediglich nur um einen missglückten Arbeitsversuch handelt. Dann wäre es ein und dieselbe Erkrankung, wodurch Vorerkrankungen angerechnet werden könnten und bei der Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung angerechnet werden. Dann wären im Dezember die 6 Wochen Lohnfortzahlung quasi schon verbraucht und es hätte eigentlich sofort wieder Krankengeld gezahlt werden müssen.

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #9 am: 16.02.2023 10:15 »
Mein Arbeitgeber hat bei der Krankenkasse angefragt Die haben eine nicht anzurechnende Vorerkrankung bescheinigt. Meines Erachtens war das auch falsch, aber der Arbeitgeber hat im Dezember gesagt, dass für ihn der Fall erledigt ist mit der Anfrage.

Eine Nachfrage habe ich noch. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer in Verbindung mit einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente ist es doch richtig, dass das Dienstverhältnis endet?


Bei nur teilweise Erwerbsminderung hätte ich einen Weiterbeschäftigungsantrag für 5 Stunden oder so gestellt. Ist natürlich irgendwie doof, wenn in drei Jahren die Arbeitsmarktrente nicht verlängert werden sollte. Aber man kann nicht alles haben.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #10 am: 16.02.2023 10:23 »
Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Nur bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis. Falls die Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Regelaltersrente bewilligt wurde, handelt es sich nicht um eine EM-Rente auf Zeit, die zum Ruhen des AV führen würde, sondern das AV endet.

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #11 am: 16.02.2023 10:28 »
Weiß ich. Aber auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer endet das Dienstverhältnis nicht, wenn ich einen Weiterbeschäftigungsantrag stelle.


Ich meine, diese Option ist hier aber entfallen aufgrund der befristeten Arbeitsmarktrente.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Isie

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #12 am: 16.02.2023 10:35 »
Eine Nachfrage habe ich noch. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer in Verbindung mit einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente ist es doch richtig, dass das Dienstverhältnis endet?
Meine Antwort bezog sich auf diese Frage.

Rentenonkel

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #13 am: 16.02.2023 11:24 »
Weiß ich. Aber auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer endet das Dienstverhältnis nicht, wenn ich einen Weiterbeschäftigungsantrag stelle.


Ich meine, diese Option ist hier aber entfallen aufgrund der befristeten Arbeitsmarktrente.

Die befristete Arbeitsmarktrente wird gezahlt, weil man kein passendes Teilzeitarbeitsbeschäftigungsverhältnis von täglich 3 bis 6 Stunden hat. Sofern man der Rentenversicherung mitteilt, dass man nunmehr doch zwischen 3 bis 6 Stunden arbeitet, weil der Arbeitgeber bereit ist, mit einem ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, wird die volle Rente eingestellt und die Teilrente im Rahmen der Hinzuverdienstregelung weitergezahlt.

Die Frage der Arbeitsmarktrente folgt demnach der Frage, ob man einen Teilzeitarbeitsplatz hat, und nicht umgekehrt.

Koschte

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Antw:Rückwirkend Erwerbsminderungsrente
« Antwort #14 am: 16.02.2023 16:38 »
Dankeschön
Mit freundlichen Grüßen
Koschte