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Arbeitszeugnisanspruch

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SVAbackagain:
Warum sollte er damit etwas anderes meinen als er geschrieben hat? Zumal die entsprechende tarifliche Norm eben auf triftige Gründe und nicht auf berechtigtes Interesse abstellt.

FearOfTheDuck:
Ich hab halt den Text des TV ganz wörtlich genommen. Ich sehe es aber wie du, dass hier ein triftiger Grund für ein berechtigtes Interesse vorliegen könnte. ;)

andi1504:
Natürlich hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitsverhältnis hat am 31.07.2022 geendet wenn Du ab 01.08.2022 ein Ausbildungsverhältnis beim selben Arbeitgeber begonnen hast.

Insider2:
Sofern triftige Gründe vorliegen, hat dir der AG unverzüglich ein entsprechendes Zeugnis auszustellen. "Unverzüglich" bedeutet innerhalb von 4 Tagen wenn ich mich richtig entsinne.

SVAbackagain:
Nein, „unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“.

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