Wenn sie in den ALG-I Bezug kommt, ist die GKV-versichert, das Kind kann Familienversichert werden. Das hängt aber vermutlich davon ab, ob und wie sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei einer Betriebsauflösung wird ordentlich gekündigt, das heißt mit der bekannten Frist, der AG wird zuvor eine behördliche Genehmigung einholen müssen, damit er deine Frau kündigen kann.
Wenn deine Frau es schafft, bis zur Geburt pflichtversichert zu bleiben, dann ist sie nach meinem Verständnis auch ohne Elternzeit während des Elterngeldbezugs pflichtversichert. Dann könnte sie 24 Monate Elterngeld Plus nehmen und wäre in der GKV.
Wenn deine Frau sich in der Konstellation freiwillig gesetzlich versichert, dürfte dein Einkommen miteinbezogen werden. Dann wird ihr Beitrag zw. 230 und 460 Euro pro Monat liegen (inkl. Pflegeversicherung). Bei dieser Größenordnung lohnt sich schon fast eine anwaltliche Beratung für euren genauen Sachverhalt.