Der Höhergruppierung steht nichts im Wege, der Stufenlaufzeitreduzierung ebenso wenig.
Die Frage ist jetzt nur, wie wir es am besten anstellen. Ich sehe es doch richtig, dass wenn ich jetzt in die E5/3 gruppiert werde, die Stufenlaufzeit von 3 Jahren von vorn beginnt, oder?
Dann wäre meine o.g. Ausführung doch sinnig, bis 1.7.23 zu warten, eine Laufzeitverkürzung zu beantragen um dann, wenn ich in E4/4 bin die Höhergruppierung in E5/3 mit Garantiebetrag von aktuell 100,00 Euro zu erhalten?